Muss Innenministerin Faeser zurücktreten?

6 Antworten

Doch das Bundesverwaltungsgericht ruft laut und vernehmlich „Stopp“.

Das kann ich aus der Entscheidung des BVG nicht ableiten.

Das Gericht sah sich nicht in der Lage wegen der Komplexität der rechtlichen Prüfung eine Entscheidung im Eilverfahren zu treffen.

Nein, noch lange nicht.

Es ist in einem Rechtsstaat - den Compact bekämpft - normal, dass Entscheidungen der Verwaltung durch Gerichte überprüft werden können. Nur weil man dann ggf. Recht bekommt, heißt das ja nicht, dass irgendjemand vorsätzlich etwas falsch gemacht hat. Ich kann auch gegen einen Parkverstoß vor Gericht klagen und dennoch wird die Politesse nicht entlassen.

Die Innenministerin müsste nur zurücktreten, wenn sie Rechtsmissbrauch begeht. Das ist nicht erkennbar. Aber man darf sie diesbezüglich natürlich verklagen, dann klärt das das nächste Gericht. Rechtsstaat eben…

Nö. Das Hauptverfahren ist noch offen und ich erwarte, dass das Hetzblatt da verliert.


Mannfueralle  24.06.2025, 15:00

wieder voll daneben, Gerichte entscheiden nach geltendes Recht und nicht danach wer am dreckigsten hetzt und Wahlvolk teuscht

Hugo Müller-Vogg ist also beim Focus gelandet, nachdem er bei der FAZ als Herausgeber rausgeflogen ist und für die Bild Kolumnen geschrieben hat.

Man sollte abwarten, was das Gericht beschließt und warum. Alles andere ist Spekulation.


Udavu 
Beitragsersteller
 15.08.2024, 14:53

Ich erwarte von Politikern "handwerklich" gute Arbeit und nicht so ein Pfusch.

Die Begründung von Faeser war vorhersehbar nicht haltbar,; sie wurde in ihrem ministerium gewarnt, wollte aber unbedingt die Schlagzeile.

Ihr MACHEN ging gewaltig nach hinten los.

https://www.deutschlandfunk.de/gerichtsentscheidung-zu-compact-loest-kritik-aus-mehreren-parteien-an-innenministerin-faeser-spd-aus-112.html

buntan  25.08.2024, 07:58
@Udavu

Frau Faeser als Innenministerin ist eine Fehlbesetzung. Das Problem ist keine Zeitung die mir und vielen anderen unbekannt war.

@ Udavu

Nein überhaupt nicht! Das hier war nur das Eilverfahren und noch lange nicht die endgültige Entscheidung. Und Frau Faeser kann noch nachsubstantiieren was sie möglichst schnell tun sollte.

Aber diese unzulässigen Grenzkontrollen müssen weg.