Darf der Gerichtsvollzieher pfänden?
Ich habe über 7000€ Schulden bei meiner Krankenkasse.
Grund hierfür ist das ich vom Sozialamt lebe und die von mir Kontoauszüge wollten die mir meine damalige Bank Postbank erst verzögert schickte und das auf Druck.
Also habe ich jetzt wegen der verspäteten Lieferung von Kontoauszügen Schulden (nicht bezahlte Beiträge).
Darf der Gerichtsvollzieher von mir pfänden und wenn ja was genau und was nicht.
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6 Antworten
Alles was du zum Leben brauchst darf nicht gepfändet werden. Es sei denn es war sehr teuer. Dann bekommst du als Ersatz ein billigeres Produkt. So entschied vor Jahren ein Gericht, Fernseher und Radio dürfen nicht gepfändet werden. Dies würde dein Recht auf Information einschränken. Auch darf kein Pflegegeld gepfändet werden.
Er darf alles pfänden was nicht lebensnotwendig ist. Auch das Auto.
Natürlich.
Ja, das darf er sobald ein rechtskräftiger Vollstreckungstitel vorliegt. Du kannst aber, sofern das schuldhafte Verzögern der Zusendung der Kontoauszüge durch die Bank nachweisbar ist, einen bezifferbaren Schaden zivilrechtlich gegenüber der Bank geltend machen.
Warum bist Du nicht einfach in die Filiale und hast am Kontoauszugsdrucker die Auszüge selber geholt? Die Dinger stehen doch in jeder Bank? Sogar online kann man, wenn man Onlinebnaking betreibt, sich die Auszüge zu Hause selber ausdrucken.
Solange du dein Konto nicht in ein P Konto wandelst, kann alles was drauf ist gepfändet werden.
Was in deiner Wohnug pfändbar ist kann man von hier aus nicht sagen