Brief oder Fax: Wie Schriftstücke zusenden?
Hallo, so weit ich weiß ist ja das physische Blatt Papier mit Unterschrift immer noch das absolute Maß aller Dinge wenn es um die Kommunikation mit ich sag mal ganz allgemein "Vertragspartner" geht.
Hierbei kann man ja neben dem Brief auch ein Fax senden. Was sollte man bevorzugen, Brief per Post schicken, oder ein Fax schicken? Und warum?
Edit: Ich meine schon Schriftverkehr wegen Rechtsverbindlichkeit und so, nicht einfach ne Mail schreiben.
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4 Antworten
Hallo Ganlin423!
Was man sollte, hängt vom Vertrag ab.
Manche Dinge werden auch als Mail und/oder Fax etc. geduldet, andere benötigen weiterhin die Einhaltung der Schriftform und somit eine persönliche Unterschrift auf dem Papier. Zudem würde ich wichtige Dokumente zwecks Einfachheit immer digital ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und dann per Einschreiben oder Übergabe-Einschreiben per Post verschicken. Zum Beispiel ein Schreiben bzgl. Wohnraumkündigung etc.
Ich richte mich nach der Rechtsgültigkeit und Priorität der Schreiben.
Selbst wenn man manche Faxe oder digitale Briefe "nachweisen" kann,
so heißt es noch lange nicht, dass dies gerichtsfest ist und rechtlich "so" akzeptiert werden muss.
Eigentlich unterscheidet sich eine Unterschrift per Signatur, Scan und Tablet nicht von einer anderen handschriftlichen Unterschrift auf dem Papier. Dennoch werden da oft Unterschiede gemacht. Ich finde es Unsinn, da ich in allen Fällen per Hand unterschreibe. Ob es nun auf Papier oder digital auf dem Tablet, Signiergerät etc. erfolgt, spielt hinsichtlich der Tatsache, dass ich eine eindeutige Willenserklärung abgebe oder ein Rechtsgeschäft eingehe, keine Rolle. Manche Juristen sehen es anders, andere identisch. Der Einfachheit wegen sind viele Rechtsbereiche so formfrei gültig. Andere Dinge benötigen gemäß Gesetz eine gewisse Schriftform.
Auch wenn viele Dinge in der Praxis geduldet werden, kann es im Nachgang zu Problemen kommen, wenn dies oder jenes zwecks Formfehler nicht anerkannt wird. Auch bei Rechtsstreitigkeiten kann dies im Nachgang Fragen aufwerfen oder eine Nichtigkeit festgestellt werden. Man kann immer so oder anders argumentieren, wer dann letztendlich gewinnt, steht in den Sternen.
Insofern sind Rechtsgeschäfte, die eine bestimmte Form verlangen,
aber einem Formmangel unterliegen, nichtig.
Ich hatte mir auch einmal zwecks knapper, aber rechtlich korrekter Frist erlaubt,
mit frechen Behörden herumzuspielen und auf Formfehler hingewiesen. Da manche Firmen/Behörden etc. Spielchen spielen, kann man so auch ein paar Spielchen initiieren und eine Retourkutsche zwecks Schikane etc. geben.
Ich habe auch schon erlebt, dass sich Gerichte und Staatsanwaltschaften, Anwälte etc. nicht immer an die Form etc. halten. Auch manche Anträge und andere Dinge können vor Gericht abgelehnt werden, wenn die Form nicht gewahrt ist. Dabei geht es auch nicht immer nur um die Unterschrift.
Es gibt auch noch die gewillkürte Schriftform, die ich oben schon angesprochen habe, die geringeren Anforderungen unterliegt, sodass eben auch Mail und Fax anerkannt sind. Das Problem ist also oft nicht nur die Schriftform, sondern auch die Nachweisbarkeit. Viele Punkte wurden gelockert, andere bleiben eben streng.
Siehe dazu auch:
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__127.html
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__126.html
Im BGB stehen generell Dinge zwecks Schriftform!
Auch in anderen Gesetzbüchern steht eindeutig geschrieben, dass bestimmte Dinge eben einer Schriftform unterliegen.
Ich bin so eingestellt, dass ich wichtige Unterlagen, Dokumente, Kündigungen etc. immer per Briefpost und Einschreiben, Übergabe-Einschreiben etc. verschicke.
Bei anderen Dingen nutze ich z.B. Mail und Fax oder eben einen externen Dienstleister, bei dem ich Briefpost digital hochladen kann, aber er mir alles eintütet und verschickt; auch per Einschreiben usw. Bei manchen Dienstleistern muss man dann in einem Feld händisch per Maus oder Tablet unterzeichnen, bei anderen eben nicht. Man kann auch unterzeichnete Dokumente als PDF hochladen, sodass diese dann 1:1 ausgedruckt, eingetütet und verschickt werden. Um mich bei einigen Dingen abzusichern, lasse ich mir nicht nur den Eingang des Schreibens bestätigen, sondern auch eine Kündung usw.
Da ich auch zu Hause auch qualifizierte elektronische Signaturen erzeugen kann, kann ich auch andere Schreiben verschicken, die einer Schriftform unterliegen.
Die handschriftliche Unterschrift wird eben rechtgültig durch die digitale Unterschrift ersetzt.
Hinsichtlich Signaturen steht hier auch etwas dazu geschrieben:
https://www.bundesdruckerei.de/de/innovation-hub/digitale-unterschriften-sind-rechtsgueltig


In Deutschland gilt neben der Vertragsfreiheit auch die Formfreiheit.
Nur wenige Rechtsgeschäfte wie Arbeitsplatzkündigung bedürfen der Schriftform.
Selbst ein Einschreiben mit Zustellbestätigung ist nur ein Anscheinsbeweis, der Empfänger kann immer noch behaupten ein leeres Blatt erhalten zu haben.
Bei allen Unklarheiten darf sich dann ein Richter den Kopf drüber zerbrechen
Wir sind im 21. Jahrhundert… per Fax kannst vielleicht ans Amt oder einen Arzt was schicken… und auch so versendet man heutzutage selten Briefe, weil umständlich, teuer, langsam.
zu nächst mal ist ein Fax auch irgendwas digitales.
dann ist es so, dass ein Fax nur dann als rechtsverbindlich gilt, wenn es qualifiziert ist. d.h. das Faxgerät druckt einen Sendebericht in dem drinsteht, dass es erfolgreich an das Gerät mit der Nummer +49 irgendwas irgendwas irgendwas versandt worden ist und im Anhang noch mal ein Abbild so wie das Faxgerät es eingelesen hat.
Sonst könnte man ja auch einfch eine leere Seite gefaxt haben.
bei einer email gilt so was ähnliches.
Mit einer übermittlungs bzw. Empfangsbestätigung ist auch eine mail rechtsverbindlich. Fax nutze ich immer immer seltener bis eigendlich garnicht mehr. wenn ich wirklich sicher gehen will, dass jemand was bekommt, Einschreiben mit Rückschein. an sonsten verwende ich einfach email.