Hallo,
mein jetzt Ex-Freund und ich waren vor einigen Wochen beide wegen Suizidgefahr in der Psychiatrie, er hatte es auch versucht. Nach ein paar Tagen ist er abgehauen, die Polizei hat mich am nächsten Tag darüber informiert (waren auf getrennten Stationen). Sie haben Ihn gesucht und beim 3. Telefonat haben Sie mich dann gebeten, ihnen meinen Schlüssel zu leihen, um in der gemeinsamen Wohnung nachzusehen. Er wurde dort auch gefunden und zurück gebracht.
Sie waren mehrmals bei der Wohnung, bevor sie mich um den Schlüssel gebeten haben. Sie haben die Tür aufgebrochen, allerdings weiß ich nicht, ob sie das getan haben bevor sie meinen Schlüssel hatten oder erst dann.
Die Suchaktion war berechtigt, das Tür aufbrechen meiner Meinung nach aber nicht. Sie hatten ja den Schlüssel oder hätten früher danach fragen können!
Mein Ex ist mittlerweile ausgezogen, ich war Hauptmieterin und werde Ende des Monats auch ausziehen.
Die Frage ist nun, wer für den Schaden an der Tür aufkommt. Geht das von meiner Kaution ab? Muss der Vermieter die Kosten tragen, mein Ex oder die Polizei???
Danke schonmal!