SSuizidgefahr: Polizei oder Krankenwagen?

11 Antworten

Da scheint es regionale Unterscheide zu geben... Bei uns transportiert die Polizei niemanden in die Klinik. Die Logik ist: Wer in eine Klinik muss (egal welche), hat ein medizinisches Problem, braucht also einen Krankentransport... und wer sofort in die Klinik muss, ist ein Notfallpatient. Die Polizei begleitet dann nur den Rettungsdienst, um den Zwang durchzusetzen.

Die Rettung nimmt niemanden mit, der nicht will. Unterbringung ohne Verlangen geht nur mit Polizei bzw. Polizeiarzt

Sei froh, wenn es glimpflich abgelaufen ist. Ich kenne einen Fall, in dem der Junge nicht ernst genommen wurde...

Es liegt nach Abwägung aller Informationen der leitstelle offensichtlich keine akute Gefährdung vor.
was soll ein RETTUNGSWAGEN! dort behandeln?

Er hat ja sogar so vernünftig gehandelt und um Hilfe gebeten. Was soll man da noch helfen

Es reicht wenn der Junge an die älteren übergen wird.

Auch einen suizidgefährdeten darf der RD nicht gegen seinen Willen behandeln oder transportieren. Das muss dann eh die Polizei oder der Amtsarzt hinzugezogen werden.
die Polizei wird den Schüler an die Eltern übergeben haben und vermutlich sicherstellen dass eine fachliche Begutachtung erfolgt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Hi,

Was mich gewundert hat ist, dass die Polizei ihn abgeholt hat, hätte da nicht ein Krankenwagen kommen müssen?

das wird regional unterschiedlich gehandhabt und hängt auch maßgeblich vom Patientenzustand ab.

In aller Regel transportiert die Polizei allerdings keine medizinisch/psychiatrisch Behandlungsbedürftige - hier kann/muss ein Krankentransportwagen (KTW) oder ein Rettungswagen (RTW), u.U. auch mit Notarztbegleitung, angefordert werden.

Lediglich bei Zwangseinweisungen ist die Polizei (oder auch das Ordnungsamt in größeren Städten) „mit von der Partie“.

LG

Woher ich das weiß:Berufserfahrung