Mietvertrag mit 2 Hauptmietern und einer Vollmacht, dass jeder ohne Zustimmmung des Anderen kündigen kann. Der andere zieht nicht aus. Was tun?

Ich weiß mir wirklich nicht mehr zu helfen. 2008 habe ich zusammen mit einer Freundin einen Mietvertrag für eine Wohnung abgeschlossen. Wir sind beide Hauptmieterinnen. Zusätzlich haben wir uns gegenseitig eine Vollmacht gegeben, dass jede ohne Zustimmung der anderen die Wohnung kündigen kann.

Da unser Verhältnis nicht mehr das beste ist, ich mich auch beruflich verändern möchte und sie im März aufgehört hat, ihren Teil der Miete zu bezahlen, da sie obendrein noch in selbst verschuldeten finanziellen Problemen steckt, habe ich nun im Juni von der Vollmacht Gebrauch gemacht und auf 30.09.15 die Wohnung gekündigt. Das habe ich ihr schon lange im Voraus mitgeteilt. Sie streitet auch gar nicht ab, dass sie davon Kenntniss genommen hat. Trotzdem weigert sie sich auszuziehen. Ich bin mitlerweile umgezogen, sie lebt immer noch in der Wohnung.

Die Miete wird nach wie vor von meinem Konto abgebucht.

Der Vermieter meinte, dass er keine Maßnahmen ergreifen wird, solange er das Geld von meinem Konto abbuchen kann.

Wie komme ich nun aus dem Vetrag heraus? Hätten wir keine Vollmacht geschlossen, müsste ich nun Klage zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft einreichen. Mit einer Vollmacht ist das nicht nötig. Was soll ich aber dann machen?

Die Einzugsermächtigung einfach zu widerrufen, möchte ich auf keinen Fall, da der Vermieter wohl trotzden versuchen wird, sich das Geld von mir zu holen.

Vielen Dank im Voraus für Eure zahlreichen Antworten.

Mietrecht, Mietvertrag, Mietnomaden, WG, Wohngemeinschaft, Vollmacht, Hauptmieter
Wohnung geräumt, wie lange den Haushalt aufbewahren?!

Hallo,

ich habe eine Frage zur Räumung von Wohnungen und Aufbewahrung der geräumten Gegenstände, folgender Sachverhalt:

ich bin Vermieter einer Eigentumswohnung in Köln. Der Mieter hatte 3 Monatsmieten Rückstand, worauf die fristlose Kündigung zum August 2012 folgte. Es folgte keinerlei Reaktionen. Da die Mieter schon länger nicht gesehen wurden, sind wir dann mit dem Hausmeister in die Wohnung (von wegen Gefahr in Verzug usw.)

Dort haben wir dann festgestellt das die Mieter abgehauen sind, leider ohne ihren gesamten Hausrat. Verschimmeltes Essen lag im Kühlschrank und auf dem Herd. Kein schöner Anblick, aber noch rechtzeitig vor Ungezieferbefall. Auf dem Tisch lagen eindeutige Hinweise das die sich abgesetzt hatte, wie Wohnungsinserate und handgeschriebene Zettel wo die sich gegenseitig Infos geschrieben hatten, weil die Polizei vor der Tür stand. Nachdem ich die Unterlagen durchgeforstet hatte, war klar warum die sich abgesetzt hatten: Inkassofirmen ohne Ende, Vorladungen für Gericht usw.

Also habe ich die Wohnung leer geräumt und zum 01.12. ist die Wohnung jetzt wieder neu vermietet. Den gesamten Wohnungsinhalt habe ich eingelagert. Jetzt meine Frage: Ich kann die ehemaligen Mieter nicht erreichen, angemeldet sind die noch immer in meiner Wohnung, wie lange muß ich die Sachen für die aufbewahren? Ewig lagern kann ich natürlich nicht, und will ich auch nicht. Gemeldet haben die sich seit August nicht, vermissen können die die Sachen also nicht.

Weiß da jemand Rat wie lange ich die Sachen aufbewahren muß?

Eine Räumungsklage hatte ich übrigens nicht, nur die fristlose Kündigung.

Noch eine Idee: Ich habe sämtliche Unterlagen von denen, also auch den Mietvertrag usw. D.h. eigentlich könnne die gar nicht beweisen das die Wohnung von denen gemietet wurde. Wäre das ein Weg?

Viele Grüsse

Haus, Wohnung, Mietnomaden, räumung, Wohnungsräumung
Mitbewohner raus werfen

Hi Leute =)

Mein Freund ich und haben im Dezember seinen Cousin netterweise bei uns aufgenommen, weil er seine alte Wohnung verlassen musste. Wir hatten mit ihm ausgemacht das er bis Mai bei uns bleiben kann. Nun ist es so das mein Freund ihm am Anfang gesagt hat das er nur 150€ miete zahlen soll weil er weis das sein Cousin nicht genug Geld hat. Vor 2 Monaten hat er mit ihm geredet, dass er doch 200 verlangen muss, weil wir bei den Nebenkosten dauerhaft drauf legen müssen seid er hier ist. Sein Cousin war zu dem Zeitpunkt damit einverstanden. Letzten Monat hat sein Cousin dann gesagt er könnte keine 200€ geben weil er schulden hat, mein freund ist ein netter Mensch dem seine Familie Heilig ist und sagte ja ok dann halt nächsten Monat (womit er auch wieder einverstanden war). Dann Gestern..... Er kam nach Hause und legte meinem Freund 150€ auf den Tisch. Mein Freund hat gleich gesagt das da 50€ fehlen... worauf sein Cousin total ausgeflippt ist... Er hat hier rum geschrien das er das nicht einsieht und lauter dummes Zeug.

Zur Info: Er benutzt eine 3 Zimmerwohnung mit und putzt nicht einmal, er benutzt den strom, das Internet, wasser, heizung... einfach alles und das für 150€ Er steht bei unserer Mietgesellschaft als " Bis Mai hier wohnend" auf einem Zettel der zum Vertrag beigelegt wurde.

Nun will er aber nicht gehen...

Was könnten wir alles tun um ihn am besten morgen hier raus zu haben?

Familie, Miete, Mietrecht, Mietnomaden, mitbewohner, Rauswurf
Mietnomade rauseckeln ...?

Hallo,

wäre sehr dankbar für Eure Meinung / Hilfe/ Euren Rat:

  • Mieterin (einzelne Frau, 50 m² 2-Zimmer Wohnung) hat die Miete nicht mehr gezahlt
  • Kündigung wurde ausgesprochen
  • Gerichtstermin fand statt - Urteil: Kündigung war rechtens d.h. Mieter ist rechtmäßig gekündigt worden (= Versäumnisurteil d.h. Berufung nicht möglich)
  • Mieterin ist immer noch in der Wohnung und bewegt sich nicht

Bei korrektem Vorgehen muß ich jetzt mit einem Räumungstitel einen Gerichtsvollzieher beauftagen der dann mit Schlüsseldienst, Polizei und Ordnungsbehörde die Mieterin vor die Tür setzt. Nur so ist das nach deutschem Recht möglich - das dauert aber und kostet.

Mein Gedanke:

  • die Wohnung gehört formell meiner Frau allein. Meine Frau macht jetzt einen neuen Mietvertrag mit mir. Als Eigentümerin läßt meine Frau das Türschloß wechseln, gibt einen Schlüssel dem Mietschmarotzer der noch drinn ist und einen mir als neuem Mieter mit rechtskräftigem Mietvertrag - d.h. wir schmeißen den Mietschmarotzer nicht rechtswidrig eigenmächtig raus, aber ich bin auch drinn und möglicherweise versteht man sich (in dieser neu gegründetern WG) nicht soooo gut ..... ?!! Und mich mit meinem Mietvertrag aus der Wohnung rausbekommen kann man doch nur nach Klageverfahren mit Räumungstitel und Gerichtsvollzieher ...

  • darf meine Frau als Eigentümerin das Schloß auswechseln ? Einen Schlüssel des neuen Schlosses bekommt ja der Mietschmarotzer. Aber der Vorgang des Schloßwechsels durch den Eigentümer (jetzt - d.h. nach Gerichtsbeschluß dass Kündigung ordnungsgemäß war und Mieter eigentlich raus sein muß) - ist das rechtens ? Der Mietschmarotzer ist ja eigentlich kein Mieter mehr (weil gekündigt und durch Gerichtsbeschluß entschieden: ordnungsgemäß gekündigt !) sondern nur noch vorübergehend in der Wohnung (die er quasi besetzt hält) weil die Räumung mittels Gerichtsvollzieher halt paar Wochen Verwaltungsaufwand dauert

Was haltet Ihr von meinen Gedanken ??

Vielen Dank im voraus

JoeDimple

Mietnomaden, Räumungsklage

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