Vielleicht kann mir jemand diese Frage beantworten, denn ich habe explizit zu solch einem Fall im Internet nichts finden können.

Nehmen wir an, man wurde als Kind ärztlich behandelt (zb. operiert) [außerhalb der Kassenleistung] und die Eltern bezahlen die Rechnung nicht. Ist man dann verpflichtet ab Volljährigkeit die Rechnung nachträglich (Jahre später) zu bezahlen, sofern der damalige Arzt diese nun an einem selbst zusendet?

Greift in so einem Fall nicht trotzdem die 3-jährige Verjährungsfrist?