Muss ich den Teil 1 machen?

Hallo liebe Community,

Ich bin 24 Jahre alt, gelernter Maurer und gerade dabei meinen Meister zu machen. Der Handwerksmeister ist in 4 Teile unterteilt. Teil 3 u. 4 also der wirtschaftliche und der psychologische Teil sind mit Erfolg bestanden. Nun bin ich an Teil 1 dran am praktischen Teil und ich habe ehrlich gesagt große Bange diesen Teil zu bestehen. Wir müssen Mauern in einer gewissen Zeitvorgabe, ich vermute, dass ich das nicht schaffen werde. Ich habe noch hinzu quälende Rückenschmerzen und jedes Mal wird beim Bücken mein Rücken steif. Ich möchte keinen Bandscheibenvorfall bekommen, ich bin zwar noch sehr jung aber es ist viel durch meine Hände gegangen und ich habe extreme Einschränkungen was die körperliche Arbeit betrifft. Jetzt meine Frage, was habe ich für Optionen? Könnte ich vielleicht das Werkstück fast fertig mauern und dann eine mündliche Abfragung machen um zu bestehen? Meine das war bei der Gesellenprüfung damals auch so. Oder kann ich eventuell mit Teil 3 u. 4 den Techniker verkürzen? Was habe ich für Optionen. Vielleicht kennt sich hier ja jemand aus. LG

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Gehaltserhöhung mit AEVO-Schein (Ausbildereignung)

Hallo Community,

ich bin momentan dabei meinen AEVO (AdA) - Schein zu machen. Die Kosten des Lehrgangs und der Prüfung werden komplett vom Betrieb übernommen. Ziel ist es, dass ich die momentan bestehende Ausbilderin, welche bald in Rente geht, ersetze.

Bisher war es so, dass die Kollegin als Ausbilder bei der IHK eingetragen ist und auch im Vertrag angegeben wird. Den Beruf der ausgebildet wird übt sich schon seit mehreren Jahren nicht mehr aus. Das Fachwissen habe ich bisher an die Azubis vermittelt. Durch diese Vorraussetzungen wurde der Kollegin kein Zusatzgehalt zugeschrieben.

Nun ist meine Frage. Wenn ich die Ausbildung ab nächsten Jahres komplett (Mein Name wird auch im Vertrag des Azubis eingetragen) übernehme, kann ich ein höheres Gehalt fordern? Wie hoch könnte der "Bonus" sein?

Ich hatte bisher noch keine Zeit mit Argumente zu finden, die dafür sprechen. Es ist ja so, dass ich in pädagogischer als auch in fachlicher Hinsicht die komplette Verantwortung übernehme und bei z.B. nicht bestandener Prüfung und Lücken der zu vermittelnden Kenntnisse laut Ausbildungsverordnung zur Rechenschaft gezogen werde. Quasi die Verantwortung ist höher angesetzt.

Nochmalige Zusammenfassung der Fragen:

  • In welchem Umfang kann ich um eine Gehaltserhöhung bitten?

  • Welche Argumente würdet ihr angeben?

Vielen Dank fürs Lesen, ich freue mich auf eure Antworten.

Gruß, Nitaru

AEVO, Ausbildereignungsprüfung, gehaltserhöhung, ada

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