Also. Das Grundgesetz kann geändert werden mit einer 2/3-Mehrheit im Bundestag und Bundesrat.

Diese Regel wird allerdings eingeschränkt durch die sog. Ewigkeitsklausel aus Art. 79 III GG. Demnach ist eine Änderung in Bezug auf die Gliederung des Bundes in Länder, die Beteiligung der Länder bei der Gesetzgebung und der Art. 1 und 20 GG ausgeschlossen.

In Art. 1 GG ist bekanntlich die Unantastbarkeit der Menschenwürde geregelt. Art. 20 GG legt insbesondere die Prinzipien der Demokratie, des Rechtsstaatlichkeit, des Sozialstaats und der Bundesstaatlichkeit fest.

Und dann deine Frage zur Änderung des Regierungssystem:Wie oben dargelegt, kann eine Verfassungsänderung nicht das Prinzip der Demokratie beseitigen. Allerdings ist davon natürlich nicht das konkrete Regierungssystem umfasst. Wir haben in Deutschland ja eine parlamentarische Demokratie. Das heißt: Wir wählen den Bundestag und dieser wählt wiederum den Bundeskanzler.
Das Gegenmodell wäre die sog. präsidentielle Demokratie, wie es sie z.B. in den USA gibt. Dort wählen die Bürger ja den Kongress und unabhängig davon auch noch den Präsidenten.

Die genauen Vorschriften zum Wahlsystem sind bei uns in Deutschland einfachgesetzlich geregelt. Für die Bundestagswahl betrifft das beispielsweise das Bundeswahlgesetz. Das ist von einer Grundgesetzänderung gar nicht umfasst. Das heißt: Jede Regierung mit absoluter Mehrheit kann das Wahlsystem jederzeit ändern.
Allerdings ist das politisch immer sehr heikel. Es gab in der Vergangenheit schon häufig Bestrebungen, das Wahlsystem grundlegend zu ändern. Allerdings wird bei Änderungen im Wahlsystem immer versucht, möglichst einen Konsens aller Parteien herzustellen. Denn ansonsten könnte ja z.B. die beiden großen Parteien (Union und SPD) ein Wahlsystem einführen, das tendenziell kleinere Parteien marginalisiert (z.B. ein Mehrheitswahlsystem).

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Was passiert, nachdem Wahlmanipulationen erkannt wurden und werden Wahlen von der OSZE kontrolliert?

Bei den letzten Wahlen wurden anscheinend einige "Unregelmäßigkeiten" erkannt, die zum Teil auf eine bewußte Beeinflussung hindeuten könnten. Es dürfte vermutlich allgemein bekannt sein, dass in mindestens einem Wahlkreis in NRW Stimmen für eine bestimmte Partei überhaupt nicht gezählt worden sind, und auch in anderen Kreisen gibt es Hinweise von privaten Wahlbeobachtern.

Größer waren wohl die Probleme in Frankreich, wo viele Wahlscheine als ungültig gewertet worden sind, weil Le-Pen-Zettel schon in eingerissenem Zustand ausgeteilt (bzw. als Briefwahlunterlagen versandt) worden sind.

Ich vermute, dass in NRW die entsprechenden Bezirke neu gezählt worden werden, und dass sich nicht viel ändern wird, aber in Frankreich könnten die Dimensionen wesentlich größer sein (bis 12% der Gesamtstimmen, aber vermutlich sind darin auch absichtlich ungültig gemachte Stimmen enthalten).

Ist das Thema der Wahlmanipulationen in Westeuropa überhaupt von allgemeinem Interesse, oder ist das eine Selbstverständlichkeit? Ich habe den Eindruck, dass die großen Medien darüber garnicht berichten...? Was mich außerdem interessieren würde ist, in welchem Umfang Wahlbeobachter der OSZE in Frankreich oder Deutschland aktiv sind, und ob es dementsprechend weitere Erkenntnisse gibt, da die Dimensionen aus den Einzelbeobachtungen nicht wirklich auf das Ausmaß des Problems schließen lassen.

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Grundsätzlich beobachtet die OSZE alle Mitgliedstaaten. Wie sie dabei genau vorgeht, um zu entscheiden, welche Wahlen im Einzelnen beobachtet werden, kannst du hier nachlesen: http://www.osce.org/odihr/elections/deciding-where-to-observe
Die OSZE unterscheidet auch zwischen Beurteilungs- und Beobachtungsmissionen.

Anschließend verfasst die OSZE auch einen Bericht zu ihrer Mission, die du im Internet alle einsehen kannst. Hier ist beispielsweise der Bericht zur letzten Bundestagswahl in Deutschland: http://www.osce.org/de/odihr/elections/109745?download=true

Wenn die OSZE Wahlmanipulationen feststellt, dann dokumentiert sie das zunächst mal und leistet damit Informations- und Öffentlichkeitsarbeit. Bekannt sind ja beispielsweise die Wahlen in Russland. Insbesondere 2011 wurden massive Wahlmanipulationen (staatlicherseits!) festgestellt. Daraufhin gab es ja zahlreiche Massenproteste in Russland gegen die Regierung. Den entsprechenden Bericht kannst du hier nachlesen: http://www.osce.org/odihr/elections/86959?download=true

Wie man im Einzelnen gegen eine Unregelmäßigkeit vorgehen kann, richtet sich jeweils nach dem nationalen Recht. Wenn irgendwo einzelne Stimmen nicht richtig ausgezählt wurden, aber offensichtlich ist, dass das keine Auswirkungen auf das Gesamtergebnis hat, dann ist das nicht wirklich erheblich. Erst wenn die Unregelmäßigkeit so massiv ist, dass es tatsächlich Auswirkungen auf das Gesamtergebnis hat, müsste beispielsweise in Deutschland die Wahl wiederholt werden (nachdem die Wahl angefechtet wurde). Denn gewisse Unregelmäßigkeiten im Einzelnen lassen sich ja nie zu 100% vermeiden - wir sind schließlich alle nur Menschen und machen Fehler.

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Zunächst einmal ist wichtig, dass es sich bei Umfragen um keine Prognose handelt.

Das sind schlichtweg Momentaufnahmen. Es wird typischerweise die Frage gestellt: "Welche Partei würden sie wählen, wenn diesen Sonntag schon die Bundestagswahl wäre?" Die Umfragen sind aber trotzdem repräsentativ. In der Regel werden etwa 1000-2000 Wahlberechtigte befragt. Und die Ergebnisse werden nach statistischen Methoden erhoben, sodass ein repräsentatives Ergebnis ausgerechnet werden kann. Das heißt: Es werden nicht einfach ziellos 1000 Leute befragt und dann das Ergebnis präsentiert. Denn das wäre ja nicht repräsentativ. Wenn du genaueres zu den Methoden erfahren willst, schau am besten mal hier: http://www.forschungsgruppe.de/Rund_um_die_Meinungsforschung/Methodik_Politbarometer/
Da erklärt das Meinungsforschungsinstitut "Forschungsgruppe Wahlen", wie sie methodisch vorgehen, um zu einem repräsentativen Ergebnis zu kommen.
Allerdings musst du beachten, dass die Ergebnisse natürlich nie zu 100% genau stimmen. Es gibt immer eine Fehlerquote von z.B. + - 3%. Das können die Statistiker aber bei jedem Ergebnis angeben, wie hoch die Fehlerquote im Einzelnen ist.

Und mit dem Begriff "Prognose" ist etwas ganz anderes gemeint. Die Prognose ist das, was am Wahlabend um Punkt 18 Uhr veröffentlicht wird. Das sind auch repräsentative Ergebnisse. Allerdings werden die Zahlen direkt am Wahltag erhoben. Und zwar befragen die Meinungsforschungsinstitute direkt vor Ort bei den Wahllokalen Menschen, welche Partei sie gerade gewählt haben. Und dabei werden dann auch weitere Daten wie z.B. Geschlecht, Alter, sozialer Status etc. mit einberechnet. Allerdings müssen Statistiker natürlich immer viele weitere Faktoren einberechnen, die oft relativ unbestimmt sind. Zum Beispiel ist es schwierig vorherzusagen, wie Briefwähler abstimmen werden. Beispielsweise lag die Linke bei der Wahl in NRW nach der Prognose bei 5%. Als dann aber die Briefwahlzettel ausgezählt wurden, ist die Linke unter 5% gerutscht,weil vorher nicht absehbar war, dass die Briefwähler im Schnitt weniger die Linke wählen.

Also kurzum: Bis zur Bundestagswahl kann noch so einiges passieren. Die aktuellen Umfragen sind nur eine Momentaufnahme - und keine Prognose :-)

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Ein Staat ist definiert durch drei Elemente:

1. Staatsgebiet

2. Staatsvolk

3. Staatsgewalt

Die "Staatsgewalt" kann man nochmal in drei Gewalten unterteilen: Exekutive (Bundesregierung), Legislative (Bundestag und Bundesrat) und Judikative (Gerichte).

Da wir - wie du sagst - eine parlamentarische Demokratie haben, wählen wir unsere Repräsentanten.
Allerdings darfst du nicht einem Missverständnis verfallen: Demokratie bedeutet nicht Tyrannei der Mehrheit. Im Gegenteil: Eine Demokratie kann niemals ohne Minderheitenschutz gedacht werden. Deshalb kann man auch nicht sagen, dass direkte Demokratie die "echtere" Demokratie ist.
Und dann darfst du auch nicht den Fehler machen, das Interesse von Einzelnen einfach zu addieren. Schon Rousseau hat in seinem Gesellschaftsvertrag zwischen dem "Gemeinwillen" und der "Summe der Einzelinteressen" unterschieden. Es mag ja sein, dass jeder Einzelne ein Interesse hat, möglichst wenig steuern zu "zahlen". Es gibt aber noch einen Gemeinwillen. Wir sind nämlich alle darauf angewiesen, dass wir als Gemeinschaft Infrastruktur (Straßen, Schulen, Krankenhäuser usw.) zur Verfügung haben, damit wir einen funktionierenden Staat haben. Deshalb ist es auch eine irreführende Perspektive, wenn man Steuern als "Zahlung" begreift. Man sollte eigentlich eher von "Steuern beitragen" sprechen :-)

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Ich weiß ehrlich gesagt nicht, woraus du gerade zitierst. Denn das Grundgesetz ist es ja nicht.

Aber - wie du schon sagst - man unterscheidet zwischen Bürger- und Menschenrechte.

Bürgerrechte:
Auf Bürgerrechte können sich nur deutsche Staatsbürger im Sinne von Art. 116 GG (da ist "Deutscher" definiert) berufen.

Menschenrechte:Auf Menschenrechte kann sich jeder Mensch - ungeachtet seiner Staatsangehörigkeit - berufen.

Allerdings muss man dazu sagen, dass EU-Bürger quasi die gleiche Rechtstellung genießen. In der Rechtswissenschaft löst man das dogmatisch entweder durch das Diskriminierungsverbot im EU-Recht oder über die Allgemeine Handlungsfreiheit aus Art. 2 I GG.

So und dann musst du beachten, dass das Grundgesetz zum Schutz der Menschenrechte natürlich nicht die einzige Rechtsquelle ist. Also natürlich dürfen auch Nicht-Staatsangehörige hier nicht einfach in ihren Menschenrechten verletzt werden. Auf europäischer Ebene gibt es zum einen - im Rahmen der EU - die Charte der Grundrechte der Europäischen Union. Und dann gibt es im Rahmen des Europarats (in dem ja z.B. auch Russland und die Türkei Mitglied sind) noch die Europäische Menschenrechtskonvention.

Und dann gibt es ja noch die UN-Menschenrechtscharta und den UN-Zivilpakt und den UN-Sozialpakt.

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Es ist die explizite Aufgabe der Medien, einen Politiker kritisch zu beäugen. In einer Demokratie sind wir darauf angewiesen, dass es Journalisten gibt, die jede Kleinigkeit eines Politikers kritisch unter die Lupe nehmen. Ansonsten könnten sich die gewählten Volksvertreter ja alles erlauben.

Und Trump soll noch keine einzige schlimme Sache in seiner Präsidentschaft gemacht haben? Dein Ernst? Trump hat einfach völlig bedenkenlos an Russland extrem sensible Geheimdienstinformationen ausgeplaudert. Und das waren keine Geheimdienstinformationen, die seine eigenen Geheimdienste ausgegraben haben. Sondern das waren Informationen, die von Israel zugespielt wurden aus dem inneren Kreis des IS. Das heißt: Der israelische Geheimdienst hat offenbar Quellen aus dem innersten Kreis des IS, mithilfe derer er an wichtige Informationen kommt. Und deswegen waren die Informationen extrem geheim. Nichtmal befreundete Geheimdienste sollten das erfahren. Und Trump plaudert es ausgerechnet an Russland weiter! Es ist sehr wahrscheinlich, dass die Informationen nun an Iran weitergegeben werden. Und das ist der Erzfeind von Israel! Weißt du, was das bedeutet? Die Quellen aus dem inneren des IS werden einfach geköpft. Oder was glaubst du, wie der IS mit Verrätern aus den eigenen Reihen umgeht? Und Israel wird sich wohl in Zukunft noch sehr genau überlegen, welche Informationen es an Amerika weitergibt. Das trägt nicht zu unserer Sicherheit bei.

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Manfred Weber ist ja CSU-Politiker in Brüssel. Am besten ist, du stellst ihm eine kritische Frage zur Politik der CSU in der EU.

Und da habe ich eine gute:

Nach dem ganzen Abgas-Skandal um VW usw. will die EU nationale Aufsichtsbehörden wie das Kraftfahrtbundesamt stärker kontrollieren, um sicherzustellen, dass die Autoindustrie die Abgase auch wirklich einhält.

Genau das will der CSU-Verkehrsminister Alexander Dobrindt aber um jeden Preis verhindern! Er stellt sich auf die Seite der Autoindustrie und will dafür sorgen, dass sie eben nicht kontrolliert wird, sodass die Abgaswerte auch weiterin massiv überschritten werden.

Und ich als Bürgerin frage mich, was das soll?! Die EU setzt sich für unsere Gesundheit ein und möchte durchsetzen, dass wir saubere Luft einatmen können.
Also frage ihn am besten: Warum verhindert sein Parteikollege Alexander Dobrindt in der EU mit allen Mitteln, dass die Autoindustrie stärker kontrolliert wird? Warum ist der CSU die Narrenfreiheit der Autoindustrie wichtiger als die Gesundheit der Bürger?

Das würde mich tatsächlich mal interessieren :-)

Genaueres zum Treiben von Dobrindt in Brüssel kannst du hier nachlesen: http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/abgas-affaere-berlin-blockiert-strengere-abgastests-1.3477019

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Hier die drei Punkte, die die Frau im Video aufzählt:

1. Die Kommissare werden national ausgewählt

Die Kommission besteht ja aus aktuell noch 28 Kommissaren, da die Europäische Union 28 Mitgliedstaaten hat. Es gibt also einen Kommissar pro Mitgliedstaat. Dadurch ist die Kommission aber total riesig und damit auch weniger handlungsfähig, als wenn die Kommission aus weniger Kommissaren bestehen würde. Es gab in der Vergangenheit auch schon Bemühungen, die Kommission zu verkleinern, aber das ist politisch einfach nicht gewollt. Denn kein Mitgliedstaat will natürlich seinen eigenen Kommissar aufgeben.

2. Es gibt bei der Kommission sehr viele Lobby-Interessen

In der EU wollen einfach sehr viele Lobbyisten Einfluss nehmen - insbesondere bei der Kommission. Also das sind Vertreter von z.B. irgendwelchen Wirtschaftsunternehmen, die Einfluss auf die Gesetzgebung nehmen wollen, damit sie weniger reguliert werden können. Hier ein Beispiel aus der Tabakindustrie, wo das ganz gut beschrieben ist: http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/eu-ombudsfrau-eu-kommission-tut-zu-wenig-gegen-tabak-lobby-a-1076286.html
Das könntest du auch gut in dein Referat einbauen.

3. Die EU-Kommission hat das Initiativ-Monopol

Das bedeutet, dass die Kommission als einziges Organ in der EU dazu befugt ist, einen Gesetzentwurf in den Gesetzgebungsprozess einzubringen.

Normalerweise ist ja vornehmlich das Parlament für die Gesetzgebung zuständig. Also um es an Deutschland zu erklären: Der Bundestag ist für die Gesetzgebung zuständig. Und der erste Schritt, um ein Gesetz auf den Weg zu bringen, ist ja, dass jemand den Entwurf eines Gesetzes einbringt. In Deutschland dürfen das drei Organe: Der Bundestag, die Bundesregierung und der Bundesrat.

In der EU ist das aber anders. Zwar gibt es auch ein EU-Parlament, das für die Gesetzgebung zuständig ist. Aber ein häufig genannter und scharfer Kritikpunkt ist, dass das Parlament gerade keine Befugnis hat, einen eigenen Gesetzentwurf einzubringen. Das darf in der EU einzig und alleine die EU-Kommission. Das nennt man auch das "Initiativ-Monopol". Das Parlament kann also nur dann zusammen mit dem Rat überhaupt über ein Gesetz entscheiden, wenn die Kommission einen bestimmten Entwurf eingebracht hat.

Und als vierten Kritikpunkt fällt mir spontan noch der sog. "informelle Trilog" ein. Was das ist, kannst du hier nachlesen: https://de.wikipedia.org/wiki/Informeller_Trilog
Ganz grob kann man sagen, dass die drei EU-Organe Kommission, Rat und Parlament abweichend vom ordentlichen Gesetzgebungsverfahren die Möglichkeit haben, sich informell - quasi "hinter verschlossenen Türen" - zu einigen und damit einen Rechtsakt zu erlassen. Ein wesentlicher Kritikpunkt gegen die EU-Kommission ist dabei, dass die Kommission während der Verhandlungen ja einfach ihren Gesetzesvorschlag wieder zurücknehmen kann. Und damit steigt der Druck auf Rat und Parlament, den Rechtsakt so anzunehmen, wie ihn die Kommission vorgeschlagen hat.

Wenn du was nicht verstanden hast, kannst du gerne nachfragen :-)

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Nein, das kann man - wie ich finde - nicht so sagen.

Ein häufiges Missverständnis ist sowieso, dass in einer Demokratie der Wille der Mehrheit 1:1 abgebildet wird. Gerade das heißt Demokratie aber nicht unbedingt. Wir leben ja in einer repräsentativen Demokratie. Also wählen wir Volksvertreter, die bestenfalls als Experten die gewichtigen Entscheidungen treffen. Das heißt aber nicht, dass wir keinen Einfluss nehmen können oder dass wir alles so hinnehmen müssen. In einer Demokratie sollten wir für Mehrheiten kämpfen! Wenn du von etwas überzeugt bist und es in der Gesellschaft durchsetzen willst, dann gibt es etliche Möglichkeiten (Petition, Demonstration, Bürger-/Volksentscheid usw.) wie du Einfluss nehmen kannst.

Und außerdem muss man auch sagen, dass zu einer Demokratie immer auch Minderheitenschutz gehört. Demokratie heißt gerade nicht Diktatur der Mehrheit! Auch ein häufiges Missverständnis.

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Eine schöne Vorstellung - aber leider nicht realisierbar.

Du musst bedenken, dass es einfach kein schwarz/weiß gibt. Es gibt in der Realität einfach keine trennscharfe Unterscheidung zwischen richtig/falsch. Gerade im politischen Kontext werden ja bestimmte (Gesetzes-)Projekte angekündigt. Aber da kann man nicht einfach mit einem Satz sagen, ob das nun umgesetzt wurde oder nicht. Denn Gesetze sind ja sehr komplex und detaillreich. Und es gibt auch sehr viel Interpretationsspielraum. Beispielsweise könnte hinterher ja jemand sagen, dass er das angekündigte Gesetzesprojekt ganz anders interpretiert hat und dass das nun für ihn eine Lüge ist.

Außerdem kann man niemanden wegen einer Lüge ganz generell bestrafen. Schließlich ist Lügen im Allgemeinen einfach nur menschlich.

Und außerdem gibt es ja einen ganz normalen politischen Prozess, mit dem man einen Politiker fürs offensichtliche Lügen immer noch abstrafen kann. Nämlich die Abwahl.
Beispiel: "Mit mir wird es keine PKW-Maut geben". Zack: gelogen! Ab 2019 kommt die Maut. Ich habe diese dreiste Lüge nicht vergessen!

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Wenn Trump durch ein Amtsenthebungsverfahren aus seinem Amt enthoben werden sollte, folgt der Vizepräsident der USA - das ist derzeit Mike Pence.

Allerdings sind die Hürden für ein Impeachement ziemlich hoch. Laut Verfassung wäre die Voraussetzung, dass der Präsident wegen "Verrats, Bestechung oder anderer schwerer Verbrechen oder Vergehen" für schuldig erklärt wird. Dass Trump möglicherweise die Justiz behindert hat, werten einige Kritiker als ein solch schweres Vergehen.

Sollte Mike Pence - aus welchem Grund auch immer - von seinem Amt enthoben werden oder beispielsweise sterben, würde der Sprecher des Repräsentantenhauses zum Präsidenten ernannt werden. Das ist im Moment der Republikaner Paul Ryan.

Aber eine vorgezogene Neuwahl sieht die amerikanische Verfassung nicht vor. Das heißt: Die Nachfolger von Trump würden auf jeden Fall bis zum nächsten Wahltermin regieren.

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Schau mal hier: http://www.bpb.de/politik/grundfragen/parteien-in-deutschland/42205/npd

Die Bundeszentrale für politische Bildung ist eine seriöse und zuverlässige Quelle, die sich hervorragend für die Vorbereitung eines Referats eignet. Vor allem auch deswegen, weil alles sehr verständlich und einfach erklärt ist. Außerdem wird sich wirklich nur auf das Wesentliche konzentriert.

Da dürftest du alles finden, was du brauchst :-)

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Auf der einen Seite ist eine regelmäßig stattfindende Wahl wichtig für die demokratische Legitimation.

Auf der anderen Seite ist eine ausreichend lange Wahlperiode aber wichtig für die Kontinuität der Regierungsarbeit. Die Regierung muss ja auch die Möglichkeit besitzen, ausreichend Zeit für ihre Vorhaben zu haben.

Dementsprechend ist ein Ausgleich zwischen diesen beiden Erfordernissen notwendig. Ich denke, eine Periode von 4 Jahre kann dem ganz gut Rechnung tragen. Zumal du ja beachten musst, dass diese 4 Jahre effektiv weniger sind: Am Anfang geht Zeit verloren, während die Regierung gebildet werden muss. Und am Ende findet eine ganze Zeit lang Wahlkampf statt, wo eine "normale" Regierungsarbeit ohne Druck von außen gar nicht mehr richtig möglich ist.

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Es ist sehr wahrscheinlich. Es wurden ja auch beispielsweise zig Parlamentsbüros im Bundestag von Russland gehackt.

Wenn du mehr Hintergrundinformationen zur Strategie Russlands haben möchtest, kann ich dir nur diesen Artikel empfehlen, der sehr gut recherchiert ist und Erkenntnisse aus deutschen Sicherheitskreisen offenlegt: http://www.faz.net/aktuell/politik/fluechtlingskrise/putin-manipuliert-gezielte-medienkampagne-gegen-deutschland-14117555.html?printPagedArticle=true#pageIndex_2

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Es geht bei den muslimisch geprägten Regimen wie Saudi Arabien doch nicht um Religion.

Saudi Arabien hat ja nicht das Selbstverständnis, dass sie alle Muslime dieser Welt beschützen. Es geht dabei einzig und alleine um Macht. Das ist die Kategorie, in der du denken musst. Eine Monarchie wie Saudi Arabien argumentiert mit Religion, wenn es dem Machterhalt dient.

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Du könntest das Thema "Weimarer Republik" nehmen und dazu den Themenbereich "Lehren aus Weimar".

Der geschichtliche Aspekt ist, dass du dich mit der Ära und dem politischen System der Weimarer Republik auskennst. Und der politikwissenschaftliche Aspekt ist, dass du resümierst, welche Lehren man beim Aufbau der Bundesrepublik nach dem 2. Weltkrieg aus der ersten Demokratie in Deutschland gezogen hat. Das ist dann der Bezug zum heutigen politischen System :-)


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Kurze Antwort: Es gibt keine Obergrenze.

Der Präsident kann so viele Dekrete erlassen, wie er möchte. Allerdings natürlich nur im Rahmen der Gesetze und der Verfassung. Ein verfassungswidriges Dekret kann also (wie man ja praktisch sieht) auch von den Gerichten wieder kassiert werden.

Ergo: Es geht nicht um die Quanität, sondern um die Qualität der Dekrete.

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Das kann man durchaus so sagen.

Er hat sich im EU-Parlament mit Gesetzen beschäftigt, die jegliche Bereiche unserer nationalen Politik betreffen. Als Vorsitzender des EU-Parlaments hat er außerdem sehr viel diplomatische Erfahrung. Denn er hat in dieser Funktion auch sehr viele Staats- und Regierungschefs getroffen. Beispielsweise auch den türkischen Präsidenten Erdogan.

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Wichtig ist, dass du erstmal den Aufbau erklärst, also

  • Zwei Senate (jeder der beiden Senate entscheidet als "das" Bundesverfassungsgericht)
  • Richterwahl für eine Amtsdauer von 12 Jahren
  • bis zu einem Höchstalter von 68 Jahren
  • drei Richter in jedem Senat müssen vorher mindestens drei Jahre an einem der obersten Bundesgerichte tätig gewesen sein
  • Wahl je der Hälfte der Richter in jedem Senat durch Bundestag und Bundesrat
  • dabei erforderlich jeweils 2/3-Mehrheit
  • Entscheidungen fallen mit Mehrheit; bei 4:4 kann kein Verfassungsverstoß festgestellt werden ("Unterlegene" Richter können aber ihre abweichende Meinung öffentlich machen)


Wichtig ist außerdem, dass du die wesentlichen Verfahrensarten erklärst:

  • Verfassungsbeschwerde: Sie kann von jedermann mit der Begründung eingelegt werden, dass er/sie von der öffentlichen Gewalt (z.B. von einer Behörde, einem Gericht oder einem Gesetz) in einem seiner Grundrechte oder einem grundrechtsgleichen Recht (z.B. Wahlrecht, Recht auf richterliches Gehör) verletzt wurde.
  • Organstreitigkeiten: Ein Bundesorgan (also Bundespräsident, Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung) fühlt sich durch ein anderes Bundesorgan in seinen Rechten verletzt und ruft daher das Bundesverfassungsgericht an.
  • Bund-Länder-Streitigkeiten: Auseinandersetzungen zwischen Bund und Ländern oder zwischen den Ländern untereinander über die gegenseitigen Rechte und Pflichten.
  • Parteiverbotsverfahren: Parteien können nur vom Bundesverfassungsgericht verboten werden. Antragsberechtigt sind Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung.

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