Wa aleykum as selam wa rahmatullahi wa barakatuh.
Möge Allah Ta'ala dich für deine Hingabe zu deiner Religion belohnen und dich in deinem Deen vielfach stärken.
Ich nehme die Fatwa, die ich am Schluss verlinkt habe, um die Methodik zu erläutern.

Um Personen Empfehlungen zu geben, so muss eine Laie Beweise für seine Aussage vorbringen, wenn man danach gefragt wird. Ein Hadith reicht dafür nicht aus, sondern man benötigt, wenn es um halal und haram geht, eine Fatwa, also ein Rechtsurteil durch eine Rechtsschule oder bei spezifischen Fällen durch einen Mufti.

Die Schlussfolgerung und die Antwort auf deine Frage ist:
Ja, du darfst Ratschläge geben und eine Fatwa weiterleiten, wichtig hierbei sind allerdings die Beweislage zu erläutern.

Allahu alem.

https://islamqa.org/hanafi/seekersguidance-hanafi/32120/how-can-i-give-islamic-advice-to-my-family-when-they-know-about-my-sinful-past/

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Halli hallo, schön, dass du dich für die islamische Sicht auf diese Thematik interessierst, dafür hier eine kurze Erläuterung:
Grundsätzlich gilt, jeder Mensch kann im Jenseits betraft werden. Das Maß der Bestrafung entspricht der Differenz aus guten Taten und schlechten Taten. Wenn dabei die schlechten Taten überwiegen, so wird ein Gläubiger für eine bestimmte Zeit ins Höllenfeuer kommen. Überwiegen die guten, so bekommt er entsprechend eine höhere Belohnung im Paradies und tritt in dieses ein. Als Ungläubiger gibt es 2 Möglichkeiten:
1. Du kommst sofort in die Hölle, weil du die Offenbarung gekannt, verstanden und abgelehnt hast oder
2. Du bekommst im Jenseits eine weitere Prüfung, weil du die oben genannten Punkte nicht erfüllst.
Abhängig der Glaubenslehre, welcher man folgt (es gibt 3) gibt es Differenzierung, ob Atheisten und Polytheisten überhaupt eine weitere Prüfung erhalten können, weil sie nicht an einen entsprechenden Gott glauben.

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Wa aleykum as selam wa rahmatullahi wa barakatuh,
Für alle Sunna- und Nafl-Gebete reicht es aus, einfach nur die Absicht zu fassen, obwohl es am besten wäre, anzugeben, welches bestimmte Sunna-Gebet von dir verrichtet wird. Dabei muss die Absicht nicht ausgesprochen werden, ist aber zu empfehlen, um Waswasa zu vermeiden.
Ich spreche hier für die hanafitische Rechtsschule, solltest du einer anderen Rechtsschule folgen, müsstest du das Urteile für deine Rechtsschule bekommen.
Allahu alem.
https://islamqa.org/hanafi/seekersguidance-hanafi/32682/tahajjud-prayer-description-merits/

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Wenn du dir nicht sicher bist, ob dein Wudu noch gültig ist, du dir aber sicher bist, es gemacht zu haben, so zählt die allgemeine Regelung, dass Zweifel deine Gewissheit nicht aufheben und dein Wudu noch vorhanden ist. Alles Andere ist Waswasa, weshalb man nicht ständig das Wudu wiederholen sollte.

Allahu alem

https://islamqa.org/hanafi/qibla-hanafi/36992/wudu-not-sure/

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