Zwangsurlaub rechtens,bitte um antworten?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das halte ich nicht für zulässig. Das Bundesurlaubsgesetz besagt, dass bei der Urlaubsgewährung die Wünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen sind, es sei denn, es sprechen betriebliche Gründe oder der Vorrang von anderen Arbeitnehmern dagegen. Es ist zwar möglich, einen Betriebsurlaub festzulegen, aber es kann eigentich nicht sein, dass der komplette Urlaub vom Betrieb verplant wird. Dazu dieses Zitat:

"Zum anderen kann der Betrieb nach einer Entscheidung des
Bundesarbeitsgerichts (BAG) höchstens über 3/5 des Jahresurlaubs
verfügen, den Rest kann der Arbeitnehmer frei wählen. Stehen Ihnen also
beispielsweise 25 Urlaubstage zu, so kann der Arbeitgeber nur 15 davon
über Betriebsferien verplanen, die restlichen 10 müssen Ihnen dann
gewährt werden, wenn Sie das wünschen."

http://www.medjus.de/wieviel-betriebsurlaub-darf-sein/

Ja das ist rechtens, der Chef entscheidet wann man Urlaub nehmen darf :/ Wenn die Praxis zu bestimmten Zeiten geschlossen wird dann muss man das in der Branche hinnehmen

PeterSchu  06.02.2016, 23:11

"...der Chef entscheidet wann man Urlaub nehmen darf..."

Wo steht das? Er entscheidet vielleicht, ob der Urlaub genehmigt wird, aber er darf in der Regel nicht den kompletten Urlaub verplanen, ohne die Wünsche der Arbeitnehmer zu beachten.

bei mir sind das locker 13 Tage mehr an Urlaub, dazu noch voll bezahlt. Mann kann seinen Urlaub mit der Chefin absprechen. 

Mir wurde dann gesagt , dass ich garkeinen Urlaub mehr zur Verfügung habe

richtig

Diese Praxis ist meiner Meinung nach nicht rechtens.

Dein Jahresurlaub dient Dir zur Erholung, ist also Erholungsurlaub. Dein Arbeit-geber kann Dir nun nicht durch einen Betriebsurlaub vorschreiben, wann Du einen Erholungsurlaub nötig hast. Einerseits gilt es hier zwar auch betriebliche Belange zu berücksichtigen. Andererseits hat Dein Arbeitgeber auch eine Fürsorgepflicht dem Arbeitnehmer gegenüber. Deinen kompletten Urlaub verplanen darf er also nicht!