Urlaubsanspruch als Leiharbeiter?
Hallo,
ich arbeite seit 09.03.2015 als Leiharbeiter bei einem großen Flugzeughersteller.
In der Zeit von 09.03.2015 - 31.12.2015 hatte ich 18 Tage Urlaub die ich komplett aufgebraucht habe.
Seit 01.01.2016 habe ich wieder 24 Tage neuen Urlaub.
Weihnachten und Silvester habe ich durchgearbeitet und nun, hätte ich gerne vom 21.01.2016 - 05.02.2016 Urlaub, das sind dann 12 Tage Urlaub.
Jetzt sagt die Leiharbeits firma, das ich maximal 4 Tage Urlaub nehmen kann, weil ich pro Kalender Monat 2 Tage Urlaubsanspruch habe.
Ich dachte diese Regelung gilt nur die ersten 6 Monate, aber ich bin doch schon über 11 Monate bei meiner Leiharbeitsfirma angestellt?
Habe ich nun laut Gesetz vollen Urlaubsanspruch und kann meinen 12 Tage Urlaub nehmen?
Das steht in meinem Arbeitsvertrag --> Siehe Foto
Mein Vertrag ist auf 2 Jahre befristet.
3 Antworten
Urlaubsanspruch muss man sich immer erst erarbeiten also hast du pro Monat 24:12 = 2 Tage Anspruch auf Urlaub
Wenn du im März Urlaub willst hast du nur Anspruch auf Januar und februar Urlaub = 4 Tage kannst du im März nehmen
der urlaubsanspruch für dezember gibt es im Januar obwohl viele Firmen verbieten alten Urlaub ins neue Jahr mitzunehmen
Jetzt stellt sich natürlich die Frage, wie Dein Vertrag befristet ist?
Also bis 8.3.2017. Demnach steht Dir der volle Urlaub zu. Läuft der Vertrag am 31.12.2016 aus, stimmt die Aussage der Leiharbeiterfirma.
Der volle Urlaubsanspruch entsteht erst dann, wenn das Arbeitsverhältnis
in dem jeweiligen Kalenderjahr mindestens 6 Monate (Wartezeit) besteht.
(§ 4 BUrlG)
Vor Ablauf dieser Wartezeit besteht Anspruch auf 1/12 des Jahresurlaubs (Teilurlaub)
für jeden vollen Monat, in dem das Arbeitsverhältnis besteht.
(§ 5 BUrlG)
Auf 2 Jahre