zoll Gebühren Brokerage

3 Antworten

Es heisst richtigerweise Einfuhrumsatzsteuer und juristisch ist es nicht das Gleiche wie Mehrwertsteuer, für Dich ist es aber Dasselbe. Sind eben die 19%. Aber wenn man es buchhalterisch richtig macht so ist die EUSt angefallen für die Einfuhr der Ware Die Mehrwertsteuer kann nochmal für andere Leistungen von UPS anfallen. Für Brokerage dürfen sie Dir aber keine Mehrwertsteuer berechen. Diese Leistung ist von Mehrwertsteuer befreit. Die Brokerage-Gebühr ist dafür, dass UPS für Dich die Einfuhr beim Zoll erledigt hat und 15 Euro sind dafür in Ordnung. Ich war selbst lange im Geschäft und weiss was das kostet. Hätte UPS es nicht für Dich gemacht müsstest Du selbst zum Zoll und die Gebühren bezahlen, Rechnungen vorlegen und Ware abholen. Die Expressdienste wie UPS machen es aber generell selbst und nehmen entsprechend dafür Gebühren. Mit der Art der Ware hat das Nichts zu tun und für Dich ist es natürlich ärgerlich weil es verhältnismässig viel vom Warenwert ausmacht, aber so ist es nunmal. Eine Einfuhr anmelden kostet Zait und Geld aber das gleiche Geld für ein Videospiel oder 100000 Videospiele in einem Container.

Diese "Brokerage"-Gebühr ist nicht vom Zoll, die wird UPS für die Anmeldung beim Zoll verlangt haben.

Von Mehrwertsteuer sollte eigentlich auf dem Steuerbescheid nichts stehen, wenn dann Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) und ZOLLEU. Wie hoch ist denn der Warenwert und die Versandkosten? Dann könnte ich dir sagen welche Abgaben hätten erhoben werden müssen (immer vorausgesetzt die Zollanmeldung wurde korrekt gestellt!).

Achja und jede Person die ich vom Zoll am telefon habe sagt mir sie wisse leider nicht wieso das angefallen ist

aptem  30.09.2010, 15:30

Richtig! Ist ja auch nicht beim Zoll angefallen sondern bei UPS. Die kannst Du mal fragen wie sie gerechnet haben. Es lohnt sich übrigens, manchmal rechen sie auch falsch. Wie gesagt, für Brokerage dürfen sie z.B. keine Mehrwertsteuer berechnen.