Fällt Umsatzsteuer bei Vermietung und Verpachtung an?

2 Antworten

Grundsätzlich greift bei einem Vorjahresumsatz von bis zu 17.500 und einem voraussichtlichen Umsatz von 50.000 im laufenden Jahr die so genannte Kleinunternehmerregelung. Diese besagt, dass du keine Umsatzsteuer an das Finanzamt zu zahlen hast, im Gegenzug aber auch keine Vorsteuer geltend machen kannst.

Du darfst in den von dir erstellten Rechnungen/Quittungen keine Umsatzsteuer ausweisen. Wer als Kleinunternehmer Umsatzsteuer fälschlicherweise ausweist, muss sie auch an das Finanzamt weiterleiten.

Alternativ besteht die Möglichkeit auf die Kleinunternehmerregelung zu verzichten. Dann müsstest du den ermäßigten Steuersatz von 7% für die Vermietungsumsätze ausweisen. Die Entscheidung auf den Verzicht der Anwendung der Kleinunternehmerregelung ist für 5 Jahre bindend (auch wenn die Umsätze innerhalb der Grenzen liegen)

blueseenInvest 
Fragesteller
 17.05.2017, 09:20

Die "Kleinunternehmerregelung" gilt aber nicht, wenn es um eine Körperschaft geht. Es geht um eine UG.

MenschMitPlan  17.05.2017, 09:27
@blueseenInvest

Die Kleinunternehmerregelung gilt für alle Unternehmer. Wie kommst du denn darauf, dass sie nicht für Körperschaften gilt?

Steuerbaer  17.05.2017, 09:28
@blueseenInvest

Die Kleinunternehmereigenschaft ist nicht auf eine bestimmte Rechtsform begrenzt. Auch eine Körperschaft kann die Kleinunternehmerregelung anwenden. Außerdem stand im Sachverhalt nichts davon, dass es sich um eine UG handelt.

Steuerbaer  17.05.2017, 09:38
@Steuerbaer

PS Dir ist hoffentlich schon bewusst, dass wenn die Vermietung durch die UG durchgeführt, es sich aufgrund des Subsidiaritätsprinzips des § 21 (3) EStG nicht um Vermietungseinkünfte, sondern um gewerbliche Einkünfte handelt. Aber das ist eine ertragssteuerrechtliche Frage bei der Euch sicherlich euer Steuerberater weiterhilft.

Bei Vermietung und Verpachtung fällt normalerweise keine Umsatzsteuer an. Kurzfristige Vermietung ist aber gewerblich, sodaß die Umsätze der Umsatzsteuer unterliegen. Die Kelinunternehmerregelung wurde ja schon zutreffend beschrieben