Zimmertür abschließen mit 16, mein Recht?!

5 Antworten

Ich würde sagen dein moralisches recht ist es definitiv. Ich stimmt dir voll und ganz zu das du auch mal die Tür vor allen anderen zu machen musst.

Wirklich rechtlich dürftest du es nicht. Du bist weder Hausbesitzer noch volljährig... Da kommt dann der berühmte Spruch "so lange du deine Füße unter meinen Tisch stellst..." xD auch wenn dir 25% vererbt wurden Gehören sie dir bis zu einem Betimmten Alter nur teilweise weil noch deine Eltern das Sorgerecht haben und über deinen Kopf hinweg entscheiden können (bei manchen gibt es die Erbschaft zum Beispiel auch erst ab 30 wenn es vorher so festgelegt worden ist!).

Aber deine Eltern werden wohl nicht vor Gesicht ziehen weil du ab und an die Tür abschließt ;)

MCaraco 
Fragesteller
 10.10.2014, 14:31

Die 25% hat mir meine Mutter vererbt, da diese vor einigen Jahren verstorben ist. Tut das was zur' Sache?

xXlaraleinXx  10.10.2014, 15:39

Nein trotzdem kannst du noch nicht damit was machen weil dein erziehungsberechtigter das sagen über dich hat. Also es gehört vlt dir aber dein Vater hat das recht über dich zu bestimmen also auch über den Anteil Haus. Wenn du 18 wirst ist das vlt eine andere Sache. Dann müsste dir dein Vater entweder die 25% in Geld auszahlen oder du kaufst die anderen 75% ;)

Nein, das "Recht" hast du nicht, aber du hast ein Recht auf Privatsphäre. Also schließ doch einfach zu, wird ja niemand deswegen ne Klage einreichen. Laß aber über Nacht die Tür auf, allein schon aus Sicherheitsgründen, wenn ein Brand ausbricht, muß dich ja jemand wecken können.

Klar darfst du abschließen.

wenn du das haus nicht gekauft hast .. nein nicht dein recht ... aber das schließen der tür damit keiner auf den ersten blick reinsehen kann ( mitdem schild bitte klopfen geht das auch dann musst du nur noch rufen und nicht aufschließen ;D)

MCaraco 
Fragesteller
 10.10.2014, 14:33

Das Schild ist ein bisschen kindisch ;) Aber sie würden sich ebenfalls nicht daran halten, da bin ich mir sicher.

Ich weiß nicht ob die Frage rechtlich beantwortet werden sollte. Ein Recht auf privatsphäre hast du auf jeden Fall. Nur wenn du die Frage rechtlich beantwortet haben möchtest, muss du dir ersteinmal darüber im klaren werden, wie weit du denn gehen möchtest. Würdest du gegen deine Eltern eine Klage erheben? Daher würde ich einfach, wenn du deine Ruhe haben möchtest, das Zimmer abschließen und abwarten wie deine Eltern reagieren. Wenn sie sich beschweren, und du das Argument nennst, dass du anders nicht deine Ruhe bekommst, was wollen die denn machen? Eine Klage führt dagegen nur zu einen Familienzwist, der sich so umgehen läßt.

MCaraco 
Fragesteller
 10.10.2014, 14:28

Damit habe ich schon begonnen. Meine Tür ist bereits abgeschlossen, mal sehen wie mein Vater darauf reagiert :)