zigaretten aus polen als minderjähriger wieviel stangen?

7 Antworten

danke schonmal ich habe mal an den zoll geschrieben und die meinte :

Aus steuerlicher sicht ist daher allein darüber zu entscheiden ob es im einzelfall glaubhaft ist dass ein minderjähriger die in die bundesrepublik deutschland verbrachten tabakwaren selbst zu rauchen beabsichtig. es kann duraus sein dass im einzelfall glaubhaft gemacht wird dass minderjährige tabakwaren mit dem ziel mitzuführen sie selbst zu konsomieren. dann liegt eine bestimmung zu privaten zwecken vor. dies hat aus steuerlicher sicht zur folge dass die tabakwaren steuerfrei sind und auch nicht sichergestellt werden dürfen. es besteht auch keine befugnis zur sicherstellung nach bestimmung des jugendschutzgesetzes.

das hat mit der zoll geschriebn wie seht ihr das ??=??

Smudo1284  06.01.2012, 05:15

Mein Vater hat als ich klein war auch oft ne Stange in meinem Namen vorgezeigt. Da war ich jung, etwa 6 oder so. Und ohne Probleme.

Bzw. ich habe gesagt, ich nehme ich für meinen Bruder oder so als Geschenk mit.

Grundsätzlich besteht die Beschränkung für die Freimenge auf Zigaretten (17 Jahre) nicht für Einfuhren innerhalb der EU. Hier gilt grundsätzlich die Reisefreimenge von 800 Stück. Wichtig dabei ist, dass die Zigaretten in einem anderen Staat der EU versteuert worden sind (Steuerbanderole). Solltest Du in Polen Zigaretten mit zbsp. russischer Banderole angedreht bekommen erlischt diese Freimenge. Alle Zigaretten würden eingezogen (beschlagnahmt), du würdest trotzdem die Steuer bezahlen müssen (nationales Tabaksteuergesetz) und zudem noch ein Steuerstrafverfahren über dich ergehen lassen müssen. Rechtlich gesehen wird allerdings die Überlassung der Zigaretten ein Problem. Lt. Jugendschutzgesetz ist der Erwerb durch- bzw die Abgabe an Jugendliche unter 18 Jahren nicht erlaubt. Auch ein Einverständnis deiner Eltern würde dem nicht wirklich weiterhelfen. Hier kannst Du nur hoffen, dass der Zöllner nicht bis zu diesem Gedankengang durchdringt sonst könnte er die Zigaretten in die zollamtliche Überwachung nehmen bis Du 18 bist und ob Du dann noch diese Zigaretten rauchen willst wage ich zu bezweifeln.

Du darfst gar keine nach Deutschland bringen. Unter 18 ist Rauchen hier verboten.

Poockiy  03.01.2012, 16:17

Dazu noch mal: Erlauben dir deine Eltern, zu rauchen? Wenn mich meine Eltern beim Rauchen erwischt hätten hätte es so was von Prügel gegeben! Armes Deutschland.

calli95 
Fragesteller
 03.01.2012, 16:25
@Poockiy

ja meine haben mich einmal erwischt dann haben sie mit mir geredet und dann haben sie gesagt besser sie wissen es als würde ich es heimlich machen.

calli95 
Fragesteller
 03.01.2012, 16:25
@Poockiy

ja meine haben mich einmal erwischt dann haben sie mit mir geredet und dann haben sie gesagt besser sie wissen es als würde ich es heimlich machen.

Das Gesetz selbst (§ 39 TabStV) gibt keine Altersbeschränkung vor. Deshalb ist die steuerrechtliche Bewertung vom Einzelfall abhängig. Grundsätzlich sind die Waren steuerfrei, wenn sie zum Eigenbedarf bestimmt sind, also nicht für andere Personen (z.B. Eltern, Freunde). Auch wenn nach dem Jugendschutzgesetz Regelungen zum Mindestalter für die Abgabe von Tabakwaren und für den Verzehr bzw. das Rauchen in der Öffentlichkeit bestehen, heißt das nicht, dass Kinder und Jugendliche keine Tabakwaren besitzen dürfen. Wenn allerdings ein 8-Jähriger 800 Zigaretten mitführt, kann es durchaus so ausgelegt werden, dass die Zigaretten nicht für den Eigenbedarf bestimmt sind und die Verbrauchsteuer erhoben wird. Bei einem 16-Jährigen der jedoch Raucher ist (soll es ja geben), sollte man jedoch davon ausgehen können, dass die Zigaretten für den eigenen Bedarf bestimmt sind.

http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Reisen-innerhalb-der-EU/Steuern/Genussmittel/genussmittel_node.html#doc97002bodyText1


Auf der ZOLL-Seite steht

*Sie können für Ihren persönlichen Bedarf grundsätzlich aus jedem Mitgliedstaat der EU Waren abgabenfrei und ohne Zollformalitäten nach Deutschland mitbringen. Manchmal werden allerdings Waren in so großen Mengen mitgebracht, dass eine rein private Verwendung zweifelhaft erscheinen muss.

Für verbrauchsteuerpflichtige Waren wie Genussmittel wurden deshalb nachstehende Richtmengen festgelegt, bis zu denen eine Verwendung zu privaten Zwecken angenommen wird:

  • Tabakwaren (Richtmengen innerhalb der EU)
  • Zigaretten 800 Stück*

Wenn Du die 4 Stangen selber wegrauchst bevor sie alt werden und das den Zöllnern bei einer Kontrolle glaubhaft machen kannst ist alles in Ordnung.