Zeitungsartikel per Mail verschicken?

3 Antworten

Zeitungsartikel dürfen bei Quellenangabe ohne weiteres weitergegeben werden. Das Urheberrecht wird dadurch nicht verletzt und es werden auch keine Lizenzgebühren o.ä. fällig.

Hallo Lars,

das Einfachste wäre doch, wenn Du bei der Redaktion der Zeitung anrufst  und ihnen den Sachverhalt erklärst. Du kannst bei denen dann anfragen, ob sie Dir den Zetungsartikel per Mail schicken können, damit Du ihn an die Kunden weiterleiten kannst

dann verweist du eben nur aus den Artikel z.B. "Waldzeitung vom 35.3. Seite 9, Artikel: Was darf ich"