Instagram Was darf ich posten und was nicht (Urheberrecht)?

3 Antworten

Das Brandenburger Tor gehört sicher zu den "4. Werke der bildenden Künste einschließlich der Werke der Baukunst und der angewandten Kunst", die in UrhG § 2 Geschützte Werke genannt sind.

Aber der Urheber ist schon über 70 Jahre tot, also ist das Werk der Baukunst nicht mehr geschützt - siehe UrhG § 64. Zudem greift hier in der Regel eine weitere Einschränkung des Urheberrechts: UrhG § 59 Werke an öffentlichen Plätzen.

Die Hülle einer DVD kann ein geschütztes Werk im Sinne von UrhG § 2 enthalten - oder auch nicht. Eine reine Aufschrift wie etwa "GerdausBerlin, Neue Lieder" ist sicher kein geschütztes Werk. Ein Foto aber fast immer, eine Grafik häufig.

Aber auch dann greift häufig eine Einschränkung des Urheberrechts: UrhG § 57 Unwesentliches Beiwerk.

Gruß aus Berlin, Gerd

Du darfst alles posten.

migebuff  31.08.2015, 22:39

Du hast vergessen, deine Bankverbindung anzugeben, da du ja sicher bereit bist, die Kosten für die Abmahnungen zu übernehmen.

Du darfst selbstverständlich keine Dinge posten, an denen du kein Urheberrecht hast. Wenn du die DVD-Hülle selbst gestaltet hast, darfst du natürlich ein Bild davon hochladen. Bei Screenshots und Videos von Spielen reagieren einige Hersteller empfindlich, siehe den Aufstand, den Nintendo wegen ein paar kleiner Youtubekindern gemacht hat.

Der Gesetzentwurf, dass öffentliche Gebäude generell unters Urheberrecht fallen, wurde glücklicherweise verworfen.

Niklas  31.08.2015, 22:48

Ich wusste noch garnicht, dass der Gesetzesentwurf schon verabschiedet wurde.