Instagram Was darf ich posten und was nicht (Urheberrecht)?
Ich wollte fragen ob ich Bilder machen darf indem ich z.B. ein Produkt (DvD Hülle,im Spiel ein Foto etc.) mache- oder ist das nicht erlaubt?
Weil ich habe vor ein paar Wochen einen Bericht gelesen indem Deutschland ein neues Gesetz eingeführt hat es ging um Fotos die man im Internet veröffentlicht (Foto vor dem Brandenburger Tor) oder vor/von anderen Sachen.
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen
3 Antworten
Das Brandenburger Tor gehört sicher zu den "4. Werke der bildenden Künste einschließlich der Werke der Baukunst und der angewandten Kunst", die in UrhG § 2 Geschützte Werke genannt sind.
Aber der Urheber ist schon über 70 Jahre tot, also ist das Werk der Baukunst nicht mehr geschützt - siehe UrhG § 64. Zudem greift hier in der Regel eine weitere Einschränkung des Urheberrechts: UrhG § 59 Werke an öffentlichen Plätzen.
Die Hülle einer DVD kann ein geschütztes Werk im Sinne von UrhG § 2 enthalten - oder auch nicht. Eine reine Aufschrift wie etwa "GerdausBerlin, Neue Lieder" ist sicher kein geschütztes Werk. Ein Foto aber fast immer, eine Grafik häufig.
Aber auch dann greift häufig eine Einschränkung des Urheberrechts: UrhG § 57 Unwesentliches Beiwerk.
Gruß aus Berlin, Gerd
Spiele bestehen aber meist aus geschützten Grafiken. Hier könnte höchstens diese Einschränkung des Urheberrechts greifen: UrhG § 61 Zitate. Das aber nur in eng begrenzten Ausnahmefällen. Siehe dazu http://www.initiative-tageszeitung.de/lexika/ol-presserecht/olp-artikel.html?LeitfadenID=159
Du darfst alles posten.
Du hast vergessen, deine Bankverbindung anzugeben, da du ja sicher bereit bist, die Kosten für die Abmahnungen zu übernehmen.
Du darfst selbstverständlich keine Dinge posten, an denen du kein Urheberrecht hast. Wenn du die DVD-Hülle selbst gestaltet hast, darfst du natürlich ein Bild davon hochladen. Bei Screenshots und Videos von Spielen reagieren einige Hersteller empfindlich, siehe den Aufstand, den Nintendo wegen ein paar kleiner Youtubekindern gemacht hat.
Der Gesetzentwurf, dass öffentliche Gebäude generell unters Urheberrecht fallen, wurde glücklicherweise verworfen.
Ich wusste noch garnicht, dass der Gesetzesentwurf schon verabschiedet wurde.