Zeitarbeit bei Leihirma und dan direkt nach 3 Monaten feste übernahme vom selben Betrieb ?

8 Antworten

Übernahme in eine Festanstellung ist die absolute Ausnahme. Das klappt nur bei ca 6 bis 7% der Leiharbeiter. Viele Zeitarbeitsfirmen lügen und nennen zahlen zwischen 30 bis 80%.

Überlege nicht zu lang. Solche Angebote sind selten.

Möglisch ist sowas durch aus nur so einfach, wie immer gesagt wird ist das nicht der Kunde der einen Leiharbeiter übernimmt muß nämlich eine Ablöse Summe an die Zeitarbeitsfirma zahlen und die ist nach nur 3 Monaten nicht grade wenig.

Ob das nach drei Monaten reibungslos funktioniert?

Normalerweise verlangt eine ZAF vom Entleiher eine "Ablöse", wenn er AN der ZAF direkt in die Firma übernehmen möchte. Hier kommt es aber auch auf Vereinbarungen zwischen ZAF und Entleiher an.

In unserem Betrieb werden viele Leiharbeitnehmer eingestellt. Der Betriebsrat hat aber schon vor Jahren bemängelt, wenn Leiharbeitnehmer z.B. über ein Jahr beschäftigt werden ohne ein Übernahmeangebot zu erhalten.

Jetzt gibt es schon länger ein Abkommen mit den ZAF's, dass Leiharbeitnehmer nach frühestens 6 Monaten ohne Ablöse von unserem Unternehmen eingestellt werden können und das funktioniert. Ob das in dem Betrieb auch so ist und ob die Firma Dich übernehmen wird, obwohl sie evtl. eine höhere Summe an die ZAF zahlen müsste, kann ich Dir aber nicht beantworten. Da solltest Du mal Deinen Bekannten fragen.

Auf jeden Fall ist es eine Möglichkeit die Firma kennen zu lernen und umgekehrt. Wenn Du Deinen Job gut erledigst und der Bedarf an Arbeitskräften da ist, hast Du bestimmt eine Chance von der Zeitarbeit weg zu kommen. Da wird aber Deine Leistung eine große Rolle spielen und nicht nur "Vitamin B". Viel Glück

Hallo, Grundsätzlich ist es möglich, wenn ich mal aus dem Nähkästchen plaudern darf!

Bei uns bieten wir dem Kunden generell die kostenfrei Möglichkeit nach 3 Monaten. Es wird sehr gut aufgenommen von unseren Kunden. Rechtlich etc. gibt es keine Einwände. Dafür ist ja die ZA eigentlich auch gedacht!

Aufpassen sollte mann allerdings wenn man einen i.d.R. unbefristeten Arbeitsvertrag beim Entleiher hatte und bei der Übernahme (wie üblich) einen berfristeten Arbeitsvertrag unterschreibt. Bei Kündigung durch den neuen AG kann das Arbeitsamt / Jobcenter unangenehm werden, denn man hat einen bestehenden (unbefristeten AV) aufgelöst!