Zahn ziehen ohne Einverständnis der Erziehungsberechtigten

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich bin mir nicht 100%ig sicher, meine aber, dass für eine Schmerzbehandlung keine derartige Einverständniserklärung nötig ist. Ich hatte eine derartige Situation aber noch nie, suche immer vorher den Kontakt zu den Eltern/EZB

Grüße ZES (ZA)

Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass man dafür das Einverständnis braucht. Es gibt ja auch Fälle, etwa bei größeren bestehenden Eiterherden, in denen ein Zahn schnell gezogen werden muss, um etwa eine Blutvergiftung zu vermeiden. Ich bin früher als Jugendlicher auch alleine zum Arzt gegangen und habe dort in Eigenentscheidung Behandlungen vornehmen lassen. Leider bin ich da, was Rechtliches betrifft, nicht bewandert, also darfst du folgende Aussage nicht als verbindlich nehmen. Aber soweit ich es in Erinnerung habe, gibt es im Alter von 14 bis 18 eine gewisse Grauzone bezogen auf Arztbesuche und auch andere Bereiche. Eine Einverständniserklärung ist dann erforderlich, wenn sich nachweisen lässt, dass der Patient noch nicht die geistige Reife und das Urteilsvermögen entwickelt hat, um selbst wichtige Entscheidungen treffen zu können. Aber es gibt natürlich auch 14 Jährige, die sehr wohl reif genug sind, um solche Dinge selbst entscheiden zu können.