Zahn-OP, Krankschreibung oder Urlaub?

8 Antworten

Wenn Du eine Zahn-OP hast, bist Du arbeitsunfähig, auch bei einer ambulanten Behandlung. Dein ZA wird Dir eine AU-Bescheinigung ausfüllen.

Sag Deinem Vorgesetzten rechtzeitig, dass Du an diesem Tag ausfällst und gib die AUB anschließend rechtzeitig ab.

Der Zahnarzt kann auch krankschreiben, da du hernach bestimmt nicht arbeiten kannst!

Wenn du einen entsprechenden Termin hast, musst du diesen beim Arbeitgeber anmelden. Eine ärztliche Bescheinigung, dass du in Behandlung warst, ist aber keine Krankschreibung.

Da es sich bei zahnmedizinischen Eingriffen aber nicht um eine Brust-OP oder anderen nicht notwendigen Eingriff handelt, bekommst du natürlich eine Krankmeldung.

1) Du meldest den Termin an deinen Arbeitgeber damit er sich für die Zeit was für deine Vertretung überlegen kann.

2) Du gehst zu dem Termin und bekommt vom Arzt eine Zeitbestätigung um zu belegen, dass du da warst.

3) Du gehst danach wieder arbeiten wenn du kannst.

4) Kannst du nicht arbeiten weil es dir schlecht geht, gehst du zum Hausarzt und lässt dich krankschreiben.

Ich habe auch 2 Implantate und eine Brücke bekommen. Hatte lang vorher die Termine bekommen. Ich hab die auf der Arbeit gemeldet (Termine alle am Vormittag) und bin danach zur Arbeit gefahren. Hab aber angemerkt - falls wir, der ZA war so 1,5 Stunden von meinem Arbeitsplatz entfernt, das falls wir im Stau stehen auf der Arbeit anrufe. Ich hatte nie Probleme. Termine waren über 4 Monate verteilt und waren glaub ich so 10 - 12 Stück. (inklusive aller vorarbeiten)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung