Zahlschein für jemand anderen ausfüllen?

4 Antworten

Einen Zahlschein darfst Du auch ohne Vollmacht ausfüllen. Unterschreiben nur mit Vollmacht. Da Du die Vollmacht ja hast, ist es also kein Problem. In der Regel wird bei den Banken die Unterschrift gespeichert (sowohl vom Kontoinhaber wie auch von den Bevollmächtigten) und wenn die Unterschrift auf dem Zahlschein zu sehr von der hinterlegten Unterschrift abweicht, dann schicken sie den Zahlschein mit einem Vermerk zurück.

Ja, solange du die Vollmacht hast ist das legitim

Wenn du eine Vollmacht hast, gilt sie nur für diesen besonderen Fall. Natürlich wenn du am Schalter mehrere Überweisungen abgibst, reicht das dem Mitarbeiter wenn er die Vollmacht einmal bekommt.

Ja, darfste.