Banküberweisung mit i. A. unterschreiben?
Hallo Leute,
ich habe nun seit nem viertel Jahr die Position des Schatzmeisters in unserem Verein übernommen. Das es aber eine Weile dauert bis das im Vereinsregister umgemeldet ist, kann ich noch nicht alles machen. Zum Beispiel braucht die Bank bei der wir sind zum umschreiben der Vollmacht eben genau diesen neuen Vereinsregisterauszug den wir noch nicht haben. Nun wohnt der der es vorher alles gemacht etwa 30 km von der Bank entfernt und ich lauf fast jeden Tag vorbei. Und ich muss unbedingt Geld auf unser Konto bringen und noch dringender muss ich Überweisungen tätigen. Allerdings kann ich jetzt schlecht jedes mal drauf waren dass ich ihn mal sehe damit er unterschreiben kann.
Darf ich unter einer Einzahlung oder einer Überweisung mit "i. A." und meinem Namen unterschreiben? Im Grunde mache ich es ja im Auftrag von ihm.
Danke schon mal für eure Hilfe.
6 Antworten
Ich kann dir ja mal kurz mein Wissen über den e. V. (eingetragenen Verein) vermitteln. In einem Verein sind zunächst alle Vereinsmitglieder durch ihre Mitgliederbeiträge gleichberechtigte Gesellschafter. Diese wählen wiederum den Vereinsvorstand, der den Verein rechtlich nach außen hin vertritt. Alle Regelungen hierzu finden sich im BGB.
Mit einer Überweisung auf das Vereinskonto solltest du eigentlich gegen kein Recht verstoßen. Mir ist nicht bekannt, dass Schatzmeister ein Amt innerhalb des Vereins ist, dass zu irgendeiner Handlung nötig ist. Man sollte eigentlich annehmen können, das solche Rechte im täglichen Gebrauch ohne Anmeldung im Vereinsregister möglich sein sollten. Ich denke, dass die Idee der Vollmacht des alten Schatzmeisters das sinnvollste Instrument in deiner jetzigen Situation ist.
kann denn der Schatzmeister die Überweisungen nicht Online machen, schließlich gibt es Online-Banking und er kann die erforderlichen Überweisungen auch an seinem Heimatort für den Verein machen. Außerem besteht die Möglichkeit, dass Du ein extra Vereinskonto anlegst und mit den Einzahlungen fütterst, dann hast Du Geld für Überweisungen.
Nein, das darfst Du nicht. Überweisungen bei Vereinen dürfen nur die ätigen und mit Unterschrift bestätigen, die laut Vereinsregister dazu befugt sind. Normalerweise ist das meistens der Präsident des Vereins.
Umtgekehrt ist das ja auch so: Werden irgendwelche Vollstreckungsmaßnahmen vollzogen aufgrund eines Pfändungsbeschlusses, kann das Amtsgericht auch nur auf den Präsidenten des Vereins zugehen, nicht auf den Schatzmeister.
Gibt's bei euch kein Telefon? Kein Internet? Keine Poststelllen/Briefkästen?
Bareinzahlungen mußt du nicht unterschreiben, das ist kein Problem und Überweisungen können online oder per Fromular in jeder Filiale der Bank tätigen. Und man kann Überweisungen sogar per Post schicken. So problematisch ist deine Situauation also nicht. Sag deinem Vorgänger, was er wohin überweisen, soll. das kriegt er auch von seinem Wohnort aus hin. Eure Bank wird's ja vermutlich nicht nur in eurem Ort geben.
Die Organisationsstruktur ist des Verein ist nicht ganz richtig. Normalerweise vertritt der Vereinsvorsitzende den Verein nach Außen, also auch gegenüberder Bank. Das Konto bei der Bank sollte doch auf den Verein lauten. Der Vereinsvorsitzende kann dann jederzeit bei der Bank für weitere Personen die Unterschriftsberechtigung erteilen oder zurückziehen. Dazu braucht es keinen Auszug aus dem Vereinsregister.
Dringende Überweisungen würde ich vom Vereinsvorsitzenden unterschreiben lassen und mit ihm das Problem erörtern.
Das Konto ist derzeit aber auch auf den Schatzmeister umgeschrieben und soll es ja auch auf mich wieder umgeschrieben werden. Kann natürlich sein dass unsere Chefin als erster Ansprechpartner drin steht, auf jeden Fall hat aber der ehemalige Schatzmeister alle Zugriffsrechte..
Das ist jetzt echt Mist, weil dann müssen wir ständig Mahnungen bezahlen weil ich den vorherigen Schatzmeister kaum sehe.