XPartner droht mit Kosten trotz Widerrufsrecht?

4 Antworten

Ich ergänze die durchaus richtige Antwort von Esskah mal zur eigentlich entscheidenden Frage:

Nein, du musst das so auf keinen Fall bezahlen. Denn der "Wertersatz" bezieht sich nicht auf die "viele Arbeit und die Kosten", die ein Widerruf mit sich bringt. Auch ist es logischer Unfug, denn eine reguläre Kündigung muss in der Theorie dieselben Kosten mit sich bringen, als ein Widerruf.

Mal ein klarer Vergleich, was der Wertersatz ist: Wenn du einen Kinderwagen im Internet bestellst und mit deinem Kind einmal umher fährst, dann vom Widerrufsrecht Gebrauch machst und den Kinderwagen zurückschickst, ist der ja faktisch nicht mehr neu. Nun kann es sein, dass man dem Kinderwagen überhaupt nichts ansieht, dann kann er wieder als neu verkauft werden und es entsteht kein echter Schaden (der Aufwand, den nochmals in den Verkauf zu nehmen, ist KEIN anzusetzender Wertersatz).

Es kann aber auch sein, dass sich bei deinem Test Steinchen in die Rollen festgesetzt haben und du durch den Schlamm gefahren bist (das geht über die übliche Nutzung sicher hinaus). Die Rollen müssen ggf. gewechselt werden, vernünftig gereinigt werden, der Kinderwagen lässt sich vielleicht mit Macken als B-Ware verkaufen. Der Wert wurde gemindert. Die Differenz ist nun der Wertersatz.

Bei einem Internet-Dienst entsteht kein echter Schaden. Das Einzige, was man hier jemals für den Wertansatz ansetzen kann, ist der Zeitraum. Wenn du beispielsweise 40€ Monatsgebühr bezahlst, das aber nur 2 von 30 Tagen nutzt und dann deinen Widerruf erklärst, dann entstehen auch nur zwei Dreißigstel der Monatsgebühr als Wertersatz.

Hallo zusammen,

darf ich auch etwas zu diesem Thema beitragen?

Ich bin auch aus versehen ein Abo dort eingegangen. Hatte ein kstl. account und einmal wo falsch draufgeclickt und ohne nachfrage bzw. ohne Bestätigung hatte ich ein Abo am Hals. normal müssten doch erstmal nocheinmal die Kosten aufgeführt werden und dann nochmal durch klicken einwilligen und bestätigen. soweit kam es gar nicht.

Leider hatte ich vorher dort über meine Kreditkarte Coins gekauft, so hatten die meine Kartendaten schon und bevor ich mich versah, konnte man auch nix rückgängig machen. Gut ich fand mich damit ab 3 Monate zahlen. jetzt habe ich eine ganz normale Kündigung geschrieben.

sooo -

1.per Email: kam eine Maildelivery zurück...adresse konnte nicht erreicht und email nicht zugestellt werden

Zweitens: Einschreiben per Post am 28.02.2019. Keine Bestätigung bekommen - jetzt habe ich Sendungsvervolgung gemacht. dort stand dann:

"Der Empfänger konnte nicht erreicht werden; die Sendung wurde erfasst. Sie befindet sich in Österreich in der Zustellung bzw. wurde zur Abholung bereitgestellt."

So kann ich davon ausgehen dass meine Kündigung nie die Firma erreichen wird?

Muss ich weiter zahlen ?

Ich habe ab 01.03.2019 meine Bank gewechselt...Sie haben also keine gültigen Bankdaten mehr von mir.

Aber wie ist das, schreiben die Mahnungen die für mich im Fiasko enden können ?

Danke und viele Grüsse,

Grieser

Das ist nicht ganz so einfach. Fangen wir mal an:

1.) Es ist schon interessant, dass xPartner so schnell ein Inkassounternehmen beauftragt. Das legt den Schluss nahe, dass hier unseriös gearbeitet wird.

2.) Du hast zwar die Möglichkeit des Widerrufs binnen 14 Tagen und das steht auch so in den AGB. Hast Du aber auch die Folgen des Widerrufs gelesen?

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Dieser Text ist aber so unverständlich, dass er im Streitfall zu Deinen Gunsten ausgelegt werden könnte. Aber eigentlich ist das nichts anderes als es auch im § 357 (8) BGB steht. Sinngemäß ist dort zu lesen, dass

der Verbraucher (Du) im Falle des Widerrufs dann die Kosten, genauer gesagt Wertersatz (Einrichtung, etc.) zu tragen hat, wenn die Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist erbracht wurde.

Das ist bei Dir der Fall

Allerdings besagt der § 357 (8) BGB auch, dass der Betreiber Dich darüber hat ausreichend informieren müssen. Wie das zu erfolgen hat, ist im Art. 246a des EGBGB geregelt.

Was ist zu tun? Ich würde die Forderung mit dem Hinweis auf § 357 (8) BGB in Verbindung mit Art. 246a des EGBGB ablehnen.

Achtung: Ich bin kein Jurist und mir steht es nicht zu eine rechtliche Auskunft zu geben und meine Aussage ist nicht bindend! Es ist auf jeden Fall ratsam hier einen Anwalt zu konsultieren (sofern eine Rechtschutzversicherung mit Deckungszusage vorliegt).

TalentIstKing 
Fragesteller
 14.12.2017, 21:16

Bin leider nicht rechtsschutzversichert, heißt ich soll das Geld bezahlen? Oder würde es irgendetwas bringen das Inkasso Unternehmen anzuschreiben? Und die 39,90€ sind doch der volle Preis. Es heißt doch das ich einen Teil zahlen muss den ich "genutzt" habe dann würde ich den ganzen Preis durch 30 teilen und dann mal die Tage multiplizieren die ich "genutzt" habe oder nicht?

Esskah  14.12.2017, 21:26
@TalentIstKing

Eine Verhandlung ergibt hier sicherlich einen Sinn. Die Argumentation könnte sein, dass Mahngebühren nicht anfallen, weil Du Dich noch nicht im Zahlungsverzug befunden hast (oder hast Du bereits eine Mahnung erhalten?). Die Kosten sind absolut überzogen und zudem ist es unüblich und rechtlich zweifelhaft nach 10 Tagen bereits ein Inkassobüro zu beauftragen.

Mit verweis auf die eigenen AGB könntest Du dann zusätzlich noch die 39,90 € so herunterrechnen, wie Du es hier erklärt hast. Sie schreiben selbst, dass Wertersatz zu leisten ist. Dieser errechnet sich nach Deiner tatsächlichen Nutzungsdauer. Daher könntest Du die 39,90 € durch die Nutzungstage teilen und ihnen das Angebot machen maximal diese Betrag zu begleichen.

Positiv: es zeigt Deine Zahlungsbereitschaft

negativ: Wahrscheinlich werden sie abblocken und auf das Inkassobüro verweisen

Versuch macht kluch, aber dennoch: rufe einen Anwalt an und frage nach Beratung. Meist ist eine Erstberatung kostenlos

Standard bei solchen Seiten. Geh vor gericht

TalentIstKing 
Fragesteller
 14.12.2017, 21:14

Habe ich vor Gericht nicht mehr Kosten als wenn ich die 50€ zahle?

Esskah  14.12.2017, 21:21

das ist eine dumme Aussage, den dazu bedarf es einiges an Voraussetzungen. Bevor Du Blödsinn schreibst, schreibst Du besser gar nichts