Wurde in der Arbeit beim Klauen erwischt

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Dumm gelaufen. Wenn du tatsächlich schuldig bist, kannst du vielleicht mit Ehrlichkeit noch was retten, und wenn ein Videobeweis vorliegt - NULL Chance. Denn nimm lieber den Aufhebungsvertrag. Ist besser als die fristlose Kündigung wegen Diebstahls, die durchaus angemessen für den Arbeitgeber ist. Wobei wenn ein Gang zum Arbeitsamt nötig wird, kannst du auch bei Aufhebungsvertrag eventuell mit Leistungskürzungen rechnen, bei Aufhebungsvertrag kannst du ja eventuell noch über den Text des Arbeitzszeugnisses verhandeln, was bei fristloser Kündigung nicht möglich ist. Wenn der Arbeitgeber kulant ist, hast du vieleicht noch eine Chance, im Betrieb zu bleiben, würde ich aber eher als ausgeschlossen betrachten, da ja das Vertrauensverhältnis massiv durch dich negativ gestört ist. - Sieht sehr schlecht für dich aus - Da musst du nun durch, heulen nutzt nun auch nix mehr, das Kind ist in den Brunnen gefallen. Steh zu deiner Tat - nur dadurch kann sich was für dein weiteres Leben zum besseren ergeben, auch wenn´s schwer fällt. Kopf hoch, jeder neue Anfang bietet auch seine Chancen.

Gohst187 
Fragesteller
 09.11.2012, 05:54

THX

puschel24  22.11.2012, 05:57
@Gohst187

Danke für das Sternchen, magst du noch mal mitteilen, wie es ausgegangen ist? lg

Gibt es überhaupt eine Möglichkeit die Arbeit zu behalten in welcher Form auch immer die dann sein wird.

NEIN.

Wenn Sie es nicht eingestehem werden die wohlmöglich klagen und dann wirds teuer und unangenehm.

Man sollte zu seinen Taten stehen.

Der Verdacht auf Diebstahl reicht nicht zu einer fristlosen Kündigung. Wenn aber Augenzeugen oder ein Videobeweis vorliegt, schon. Und zu einer ordentlichen Kündigung wegen Vertrauensbruch und Unzumutbarkeit einer Weiterbeschäftgiung.

In dem Fall wäre eine Kündigung, die die Gründe mindestens verschleiert benennt, fatal für deine weitere berufliche Karriere - niemanand stellt einen Dieb ein.

Da macht eine Aufhebungskündigung also durchaus Sinn, zumal du erst leugnest ( "DEFINITIF NICHTS MITGENOHMEN"), es dann aber zugibst (" einmalig und Black out und so").

Eine Strafanzeige muss der Bestohlene nicht stellen und macht das i. d. R. bei Perrsonaldiebstahl auch nicht, um seinen Ruf zu wahren - das kann man sich ja im Aufhebunsgvertrag zusagen lassen.

G imager761

fs112  09.11.2012, 08:59

ganz genau.

ergänzend:

Gibt es überhaupt eine Möglichkeit die Arbeit zu behalten in welcher Form auch immer die dann sein wird.

das sieht nicht so aus. Vertrauensverhältnis zerstört, das reicht für eine ordentliche Kündigung aus.

Erwischt ist erwischt, und dass du es getan hast hast du ja hier schon zugegeben, und Blackout ist auch zugeben, nur halt zugeben und dich (angeblich) nicht erinnern, und auch einmalig ist verboten. Also Zugeben und wenigsten keine Anwalt und Gerichtskosten riskieren. Weil los werden die dich so oder so......

gs1206  09.11.2012, 08:29

wenn ich eine STORRY auftische

bitte richtig lesen !

Wenn Du der Meinung bist unschuldig zu sein, schließe Dich mal mit dem BR-Vorsitzenden kurz und versuche herauszufinden, was auf dem Video zu sehen ist. Vielleicht hast Du ja die Chance, Dir das anzuschauen.

Aus den Erkenntnissen des Videos kannst Du dann - Unterstützt von einem fachkundigen Anwalt - Deine Verteidigungsstrategie aufbauen.

Solltest Du feststellen, dass Du tatsächlich geklaut hast, ist der Aufhebungsvertrag u.U. die beste Option. Eine (strafrechtliche) Anzeige ist nicht nötig und bringt dem Betrieb auch nichts - von daher würde ich in dieser Richtung nichts befürchten.

gs1206  09.11.2012, 08:28

Solltest Du feststellen, dass Du tatsächlich geklaut hast

ah - wir reden von einem Politiker.... LOL