Anzeige wegen Diebstahl - was passiert jetzt?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Schick so schnell als möglich eine Kopie des Kassenzettels an deine Staatsanwaltschaft. Kannst du auch in den Gerichtsbriefkasten einwerfen. Dann sparst du Porto.

Auch wenn es nur der Briefkasten des Amtsgerichts oder des Landgerichts ist. Die leiten das automatisch weiter.

Schreib der Staatsanwaltschaft einen Brief. Mit deiner Anschrift und deinem Geburtsdatum. Dann ist es auch nicht schlimm, dass das Aktenzeichen fehlt.

Schreib denen, das du am Tag XY Sachen im Wert von 8 € geklaut hast, sofort erwischt wurdest, diese Dummheit bereust und deswegen den schuldhaften Betrag wiederum sofort noch an Ort und Stelle beglichen hast.

Das untermauerst du mit dem Beilegen der Kopie des Kassenbons. Es ist nahezu zu 100 % wahrscheinlich, dass das Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt wird.

Auch wenn du die Sachen nach dem Erwischen bezahlt hast - es bleibt dennoch die Straftat des Diebstahls. Sei dir dem bitte bewusst.

Auch ohne dein Schreiben würde das Verfahren wohl eingestellt werden. Mach es aber bitte dennoch. Macht einen guten Eindruck! :-)

Als nächstes dürfte erst einmal ein Brief von der Polizei kommen, in dem sie dich zur Vernehmung laden.

Der könnte deinen Eltern schon mal auffallen.

Regulär wird bei Jugendlichen auch die Jugendgerichtshilfe eingeschaltet. Im Prinzip von Anfang an, erfahrungsgemäß erst, wenn es zu einer Verhandlung kommt (die sind auch überlastet...). Die wollen in der Regel auch mal mit den Eltern reden, um den familiären Hintergrund zu klären.

Dein Problem an der Sache ist dein Alter. Da haben die Gerichte diesen Wunsch nach Erziehung. Bei Erwachsenen dürfte sowas u.U. auch einfach eingestellt werden, ggf gegen Auflagen.

Insofern... Ich würde dir raten, die Geschichte deinen Eltern "einfach" frühest möglich zu erklären. Ich kenne sie ja nicht, tippe aber auf eine gespannte Atmosphäre. Aber das dürfte harmloser ausgehen als in dem Fall, dass sie es zufällig mitbekommen. Vielleicht sind sie ja auch ehrlich genug zuzugeben, dass sie ihre Jugend auch nicht mit ganz reiner Weste hinter sich brachten.

Geldstrafen sind in deinem Alter übrigens äußerst unüblich.

Goldjurist  31.07.2014, 18:49

Ist bekannt?! http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__202.html

Die Eltern haben sich nicht an Briefe ihres Sohnes zu vergreifen!

Hier geht es um eine Schadenssumme von 8 € !!! Wobei der "Schaden" hier fast oder eigentlich so gesehen gar nicht entstanden ist. Der Täter hat reumütig den vollen Schuldbetrag beglichen.

Was also könnte hier außer einen Einstellung wegen Geringfügigkeit in Betracht kommen? Hier bedarf es keiner weiteren erzieherischen Maßnahme! Der Fragesteller hat durch das erwischt werden hoffentlich genug gelernt.

Gerberecht  31.07.2014, 19:02
@Goldjurist

Ich würde dem ja auch ohne Zweifel zustimmen, aber ich gehöre weder zu den Richtern am Jugendgericht, von denen einige auch wegen geklauter Schokolade im Gegenwert von 69ct Verhandlungen ansetzen, noch kann ich mir Eltern vorstellen, die bei einem Brief, der einen Polizeistempel trägt, keine Fragen stellen.

Um zu sehen, woher ein Brief kommt, muss man ihn nicht öffnen.

Goldjurist  31.07.2014, 19:03
@Gerberecht

Zähneknirschend ist dieser korrekte Kommentar zu akzeptieren! :)

Gerberecht  31.07.2014, 20:14
@Goldjurist

Glaub mir, ich würde verdammt gern guten Gewissen schreiben, dass Richter auch mal jung waren u.s.w. u.s.f. Allein mir fehlt der Glaube ;)

Mit einiger Sicherheit wird das Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt werden. Es ist jedoch wahrscheinlich, dass Du in allen Filialen des betreffenden Drogeriemarktes für ein Jahr Hausverbot erhältst.

So ist es zumindest mir mal im Mediamarkt ergangen. Ich hatte dort einen USB-Adapter für 2,95 € gekauft. Der war schadhaft und ich wollte ihn zurückbringen. Leider hatte ich die Kaufquittung wegen des geringen Betrages nicht aufgehoben, weshalb mir die Kassiererin in unverschämtem Ton unterstellte, dass ich dem Markt einen von mir selbst beschädigten Adapterstecker unterschieben wolle.

Ich war so sauer, dass ich mir einen neuen Adapter aus dem Regal genommen habe und beim Rausgehen den kaputten der Kassierin aufs Laufband geknallt habe.

Natürlich fing mich der Ladendetektiv vor dem Rausgehen ab und verpasste mir eine Anzeige, die aber natürlich auch niedergeschlagen wurde, nachdem ich der Staatsanwaltschaft den Fall auf Anfrage hin schriftlich erklärt hatte. Und leider (vielleicht auch gottseidank!) musste ich meine Elektronikartikel wegen eines Hausverbots ein Jahr lang bei Saturn, Conrad oder Amazon kaufen.

Glaub mir, die Staatsanwaltschaften haben wichtigeres zu tun, als sich um solche Peanuts zu kümmern. Die entsprechenden TV-Sendungen spiegeln nicht unbedingt die Realität an deutschen Gerichten wider.

Natürlich werden deine Eltern davon erfahren da du noch nicht volljährig bist und diese eine Sorge/Erziehungspflicht haben. Ich würde aber vorzeitig mit ihnen reden und Einsicht zeigen. Für deinen Fehler solltest du einstehen und die Konsequenzen tragen. Wenn du einsichtig bist werden sie elterlicherseits nicht so hoch sein.

Die staatliche Strafe werden wahrscheinlich Sozialstunden sein. Diebstahl ist Diebstahl auch wenn es nur 8€ sind.

  1. Es ist egal wie viel das ding wert ist ob es 8 Euro sind oder ein Plasma TV für 800 Euro .

  2. Seine Eltern werden davon erfahren wenn du eine Anzeige bekommst weil du nämlich vorgeladen wirst (keine sorge du musst nicht zu Gericht) und deine Eltern, ein Anwalt oder dein Gesetzlicher Vertreter müssen mit und die Aussage mit unterschreiben.

  3. Es wird nur ein paar fragen geben warum du das geklaut hast

  4. Eine Geldstrafe könnte sein falls das in der Drogerie so ist. Sozialstunden wohl eher nicht. und du bekomst auf jedenfall ein Hausverbot für alle Filialen dieser Kette.

Goldjurist  31.07.2014, 18:56

Nein, es ist nicht egal wieviel etwas bei einer Straftat wert ist. Das ist schon ein nicht unerheblicher Faktor!