Wurde gekündigt, muss ich meinen Nachfolger einarbeiten?

11 Antworten

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Aus arbeitsrechtlicher Sicht ist Ihr Arbeitgeber berechtigt von Ihnen zu verlangen dass Sie Ihren Nachfolger einarbeiten. Dies ist durch das Weisungsrecht abgedeckt.

Verweigern Sie sich den Anweisungen Ihres Arbeitgebers drohen Ihnen arbeitsrechtliche Konsequenzen. Der Arbeitgeber könnte versuchen Sie wegen Arbeitsverweigerung außerordentlich zu kündigen, oder Ihnen den Lohn zu verweigern, da Sie Ihrer Hauptleistungspflicht nicht nachgekommen sind.

Auch wenn ich Ihren Ärger verstehen kann, empfehle ich Ihnen dringend sich die Rachepläne aus dem Kopf zu schlagen.

Peter Kleinsorge

Corvi 
Fragesteller
 14.01.2011, 22:11

Danke für diese und die anderen guten Antworten.

Spassbremse1  02.10.2013, 08:39
@Corvi

Wenn jemand eine 1-monatige Kündigungsfrist hat (vom 1. d. M .zum Monatsende) und er hat noch Urlaubsansprüche oder wird krank und das Austrittsdatum (30./31. d. M.) ist nun da, dann wird er wohl kaum aus seiner nächsten Tätigkeit in seiner Freizeit jemanden in seiner alten Firma einarbeiten ;) Arbeitgeber sind doch sonst so ausgeschlafen ...

Wenn ein Vertrag besteht, dann besteht ein Vertrag und du musst den Rest des Monats so arbeitet wie normal, ob gekündigt oder nicht. Einarbeitung von Neuen gehört zur Arbeit selber dazu, letzendlich ist dies die Arbeitswelt und kein Schulprojekt wo sich die Schüler trotzig anstellen können.

Solltest du dies nicht wollen, dann bleibt dir nur die sofortige Kündigung, schließlich kann dich keiner zwingen dort zu bleiben.

Das sind deine zwei Entscheidungsmöglichkeiten. Bist du jung und brauchs das Geld, entscheide dich für die Erste und beiß die Zähne zusammen, hast du genug Freiheit und kanns tun und lassen was du willst, entscheide dich für die zweite Entscheidung.

Ich war mal in einer ähnlichen Situation, hab dann von Heute auf Morgen gekündigt, beste Entscheidung die ich je getroffen habe, man hat ja schließlich seine Würde :)

Möge die Macht mit dir sein.

Das kann Deine Chef als "Arbeitsverweigerung" auslegen und eine sofortige Kündigung aussprechen oder Dir, wenn dafür jemand extra geholt werden muss, versuchen die Kosten dafür andrehen zu wollen. Einen Nachfolger einarbeiten ist in der Regel kein Bestandteil eines Arbeitsvertrages.

Nein, du musst das arbeiten, was der AG von dir verlangt, also auch einen Nachfolger einarbeiten. du willst ja schließlich auch noch bezahlt werden. Allerding würde ich mal sagen, dass das ein völlig unübliches procedere ist. Normalerweise wird jemandem, der gekündigt wurde, keine solche Arbeit mehr auferlegt, in größeren Firmen wird man meistens freigestellt.

Wenn du Ordentlich gekündigt wurdest hast du die Pflicht noch 3 Monate zu Arbeiten und der Arbeitgeber muss dir diese bezahlen. Wenn er dich anweist deinen Nachfolger einzuarbeiten dann musst du dies auch tun.

Zu den pflichten des Arbeitnehmers: durch Weisung des Arbeitgebers, wenn sie regulär, wenn auch nicht vertraglich genau festgelegt, in seinem Aufgaben und tätigekitsbereich liegen.

Eine Professorin kann nicht dazu angewiesen werden, die Toiletten im Vorlesungssaal zu säubern. Das ist nicht ihr Aufgabenbereich. Wohl aber kann sie Angewiesen werden, Studentische Mitarbeiter Auszubilden etc. Das ist ja noch in ihrem Tätigkeitsfeld.

Würde er dir sagen du sollst alle Klo's putzen gehen und zwar von früh bis spät, dann könntest du verweigern.