...wurde ein neuer Fahrzeugbrief ausgestellt?

3 Antworten

http://themen.autoscout24.de/extras/kfz-brief-verloren-und-jetztDu brauchst den Neuen Fahrzeugbrief um ein Fahrzeug zu zulassen. Das ist die Besitzurkunde !

Wenn der Besitzer des Fz den Fz-Brief Verloren hast, musst der zum Straßenverkehrsamt und einen Neuen beantragen.

Aber der Verkäufer muss ihn dir aushändigen.

Die Bedeutung des Kfz-Briefes

Viele Kfz-Besitzer sind der Meinung, dass demjenigen das Auto gehört, der in den Kfz-Papieren (Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief) eingetragen ist. Dem ist aber laut Gesetz nicht so. Eigentümer eines Autos ist derjenige, der den Kfz-Brief in den Händen hat. Derjenige, der das Auto fährt, ist lediglich der Besitzer.Diese Rechtsgrundlage führt dazu, dass die Banken bei einer Fahrzeugfinanzierung den Kfz-Brief so lange behalten, bis der Kredit vollständig abgezahlt ist.Der Fahrzeug-Brief ist demnach in Deutschland ein Dokument, das die Besitzansprüche definiert. Mit dem Kfz-Brief, den alten Nummernschildern und Ihrem Ausweis können Sie ein Auto auf sich ummelden. Keine Zulassungsstelle fragt nach dem Kaufvertrag, der im Grunde genommen den Eigentumsübergang bescheinigt.Und genau aus diesem Grund sollte man immer peinlichst genau darauf achten, dass man den Kfz-Brief weder verlegt, noch verliert, oder einer anderen Person anvertraut. Denn: Ohne Kfz-Brief können Sie Ihr Auto weder auf einen anderen Zulassungsbezirk ummelden, noch verkaufen oder gar stilllegen lassen.

 

So können Sie im Falle eines Verlustes vorgehen

Sobald der Kfz-Brief nicht mehr auffindbar ist, sollten Sie unverzüglich zu der für Sie zuständigen Zulassungsstelle gehen. Dort können Sie eine eidesstattliche Erklärung abgeben, dass Sie den Brief verloren haben und einen neuen beantragen. Je nach Bearbeitungsaufwand kommen unterschiedlich hohe Gebühren auf Sie zu.Alternativ können Sie diese Erklärung auch vor einem Notar abgeben und mit dieser beglaubigten Erklärung zur Zulassungsstelle gehen. Bedenken Sie, dass eine Neuausstellung des Kfz-Briefes ein paar Wochen dauert.iIn dieser Zeit können Sie Ihr Auto nicht verkaufen oder ummelden. Fahren dürfen Sie es jedoch weiterhin.


PatrickLassan  01.12.2015, 10:50

brauchst den Neuen Fahrzeugbrief um ein Fahrzeug zu zulassen. Das ist die Besitzurkunde !

Der Fahrzeugbrief bzw. seit ein paar Jahren die Zulassungsbescheinigung Teil II ist weder eine Besitzurkunde noch ein Eigentumsnachweis.

Karl37  28.02.2016, 21:41

Du unterliegst auch dem weit verbreiteten Irrtum, der Kfz-Brief sei ein Eigentumsnachweis.

Die amtlich eingetragenen Personalien im Brief bezeichnen die natürliche oder juristische Person, die über das Kraftfahrzeug verfügungsberechtigt ist.

Diese Verfügungsberechtigung bezieht sich nur auf die öffentlich-rechtliche Verantwortung für das Fahrzeug. Eine Eigentumsübertragung am Kraftfahrzeug ist daher auch ohne eine Übergabe des Fahrzeugbriefes möglich, denn der Fahrzeugbrief ist kein Traditionspapier.

...habe ich bemerkt dass auf dem Fahrzeugbrief ein Blauer Querstempel drauf ist mit der Aufschrift "für diesen Fahrzeugbrief wurde bereits ein neuer Fahrzeugbrief mit der Nummer xxxxxxx ausgestellt."

Dann wurde damals eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief) ausgestellt von der zuständigen Zulassungsstelle z.B. aufgrund eines Imports von einem ausländischen Eigentümer...

Brauche ich den neuen?

Ja - natürlich benötigst du diese neue Zulassungsbescheinigung Teil II für die Anmeldung/Zulassung, ausserdem noch deinen Personalausweis, die Zulassungsbescheinigung Teil I mit den Prüfberichten über die HU u. AU, sowie eine Einzugsermächtigung wg. der Kfz-Steuer bzw. deine SEPA-Kontoverbingung für das Hauptzollamt.  Evtl. die beiden Kennzeichen falls vorhanden und natürlich ganz wichtig - die vorläufige Versich.bestätigung deines Wunschversicherers, dieser 7-stellige Code als eVB-Nr. bekannt!

Gruß siola55