Rechte der Werkstatt bei nicht Abholung des Fahrzeuges?
Servus Leute,
Ich hoffe doch jemand kennt sich in diesem Bereich aus und kann mit hier weiterhelfen
Ich hab seit fast 2 Jahren ein Fahrzeug auf den Hof stehen welches nicht repariert ist und wir auch nichts mehr vom Versicherungsnehmer hören, wir haben es mit zahlreichen Telefonaten probiert sowie aber per e-Mail, post und es war MEHRMALS jemand beim Versicherungsnehmer zuhause um ein persönliches Gespräch zu suchen aber alles ohne Erfolg! (Kriegt man nicht zu Gesicht auch bei Sturmklingeln bleibt die Tür zu) So wie ich von den Nachbarn und das Erscheinungsbild vom Haus (siehe Bilder) gesehen hab hat der Versicherungsnehmer wohl noch andere Probleme und auch was am Helm...
Da ist jetzt meine Frage wie kann man da rechtlich voran gehen, da natürlich das Fahrzeug uns platzt wegnimmt bzw. auch schon innorme Stellplatzgebühren entstanden sind und wir keine Rückmeldung erhalten.
Gibt's hier keine Möglichkeit eine auf uns auszustellen ohne die Einwilligung des Versicherungsnehmer das wir den Fahrzeugbrief erneut ausgestellt bekommen auf uns??? Da wir dir Standgebühren definitiv nie Wiedersehen, denn mit dem Fahrzeug könnte man die Standgebühren bezahlen
Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen evtl. Sogar von eigenen Erfahrungen berichten 🤔
4 Antworten
Warum wurde der Wagen denn bei Euch abgestellt? Nach den erfolglosen Kontaktversuchen hättet Ihr Euch an das Ordnungsamt wenden sollen, die Situation schildern und um Entfernung des Fahrzeuges bitten, weil Ihr kein öffentlicher Parkplatz seid und auch dort darf so ein Fahrzeug nicht dauerhaft abgestellt werden.
Natürlich ist es sehr ärgerlich für Dich, doch wenn ich mir so die Bilder anschaue, dann sind die Eigentümer so ziemlich am Ende und vielleicht wäre es doch menschlich, wenn man dann nicht noch weiter drauftritt, auch wenn man die als unverschämt empfindet. Ihr könntet einen Mahnbescheid beantragen und dann werdet habt Ihr vielleicht die Möglichkeit innerhalb der nächsten dreißig Jahre Eure Forderungen einzutreiben. Doch das bedeutet erstmal Kosten, die Du zu tragen hättest und natürlich einfordern kannst, doch wird es recht aussichtslos sein.
Kümmere Dich mit Hilfe der Ämter um die Entfernung von Deinem Grundstück und die Kosten hierfür muss die Stadt sich beim Eigentümer holen soweit ich weiß. Gibt es eine schriftliche Vereinbarung? Vielleicht besteht wirklich eine Art Pfandrecht, doch die rechtlichen Voraussetzungen wird Dir ein Anwalt sagen können und der kostet auch wieder.
Sehr schwierig und ich wäre einfach nur froh, wenn die Karre von meinem Hof verschwindet und ich würde den Rest abschreiben und sind denn Kosten für das Abstellen geltend gemacht worden? Ihr oder Du habt Euch Mühe gegeben und schreibe es ab und lasse die Karre durch die Stadt entsorgen oder verbringen oder sonst was.
Ich sag im Voraus schonmal vielen lieben Dank für sie schnell und hilfreiche Antwort
Das Fahrzeug wurde abgeschleppt und zu uns abgestellt, es gab zeitnah nach dem Schaden kurzen Kontakt zum Versicherungsnehmer der mit der Zeit dann nicht erreichbar war.
Der VN wollte den Schaden regulieren aber glücklicherweise sind kosten von Ersatzteilen oder sonst was sind nicht angefallen.
Aber die Idee mit den Ämtern hört sich schonmal gut an und ich werde es im Hinterkopf behalten 👍
Es gibt ein Pfandrecht aber in dem Sinne dass, wenn der Schuldner die Rechnung nicht zahlen kann/will die Werkstatt unter Vorbehalt das Fahrzeug bei sich behalten darf bis dato der Schuldner die Rechnung gezahlt hat.
Die Abschleppkosten sind soweit ich weiß immer noch offen.
nach 6 monaten kannst du so etwas verkaufen
beim auto hast du natürlich das prob des briefes, wie du an den kommst, weiß ich nicht, aber verkaufen, um dich zu befriedigen, darfst du das
nach 3 vollen jahren, musst du ihm nicht mal mehr den mehrerlös geben
Super vielen liebend Dank für sie hilfreiche und schnelle Antwort 😬👌
Wo kann ich das dann versteigern? Einfach auf AutoScout24 oder ähnlichen Seiten? Aber da stellt sich doch dann das Problem mit dem Fahrzeugbrief, oder gibt es speziell Ämter oder Versteigerungen bei denen man als BESITZER einer Sache einfach mit handeln kann als Verkäufer? Könntest du mir hier evtl. Weiterhelfen oder kennst du ein Gesetz wo das schriftlich niedergeschrieben ist??
frag doch mal bei der Versicherung nach oder bei der Polizei oder mit einem Rechtsanwalt
Vielen lieben Dank für die schnelle Antwort 😁
Die Versicherung kann uns da leider nicht weiterhelfen da die Kundin auch keine neuen Angaben gemacht hat, bzw. keine Erreichbarkeit
Polizei werden wir evtl. noch kontaktieren wenn es kein anderen weg mehr gibt.
Beim Rechtsanwalt ist halt das Problem es entstehen erneut unnötige Kosten die zu Lasten der Werkstatt gehen die natürlich vermieden werden sollen
Nein :) da könnt ja jeder kommen....
Aber versucht es mal der Polizei zu melden, wenn es kein privater Stellplatz ist.
Werden wir ggf. auch als alternativ Lösung machen
Lieben Dank für die schnelle und hilfreiche Antwort :)