Wozu will die Versicherung 5000,- Euro für einen KFZ Schaden?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Müssen Versicherungen nicht die Aufwendungen beziffern, wenn sie Geld haben wollen. Offensichtlich ist der Schaden nicht 5000,- Euro.

Die 5.000€ sind in der Tat die Obergrenze für den Regress und keine Untergrenze. Wenn der Schaden keine 5.000€ beträgt können auch keine 5.000€ verlangt werden.

Die Versicherung muss natürlich darlegen, in welcher Höhe sie reguliert hat. Aber glaub einfach mal, dass dies über 5.000€ waren.

BVBDortmund 
Fragesteller
 26.06.2018, 16:07

Hat sie nicht. Am Telefon weicht der Sachbearbeiter aus.

NamenSindSchwer  26.06.2018, 16:08
@BVBDortmund

Naja dann bleibt halt dran. Bis das nicht nachgewiesen ist zahlt der Bekannte halt nichts.

BVBDortmund 
Fragesteller
 26.06.2018, 16:12
@NamenSindSchwer

Die VErsicherung wollte eine vorgefertigte Bestätigung haben, dass der Bekannt die 5000,- Euro zahlt. Danach kam ein Brief, wo die Versicherung Ratenzahlung anbot. Mehr erstmal hat die Versicherung nicht getan.

NamenSindSchwer  26.06.2018, 16:13
@BVBDortmund

Ja und? Was soll ich jetzt dazu sagen außer "kümmert euch halt weiter darum".

Du hast es doch schon genannt:

§ 5 Abs. 3 KfzPflVV

(3) Bei Verletzung einer nach Absatz 1 vereinbarten Obliegenheit oder wegen Gefahrerhöhung ist die Leistungsfreiheit des Versicherers gegenüber dem Versicherungsnehmer und den mitversicherten Personen auf den Betrag von höchstens je 5 000 Euro beschränkt. Satz 1 gilt nicht gegenüber einem Fahrer, der das Fahrzeug durch eine strafbare Handlung erlangt hat.

Ergo, er muss nur diese 5.000, zahlen, den Rest muss der Versicherer regulieren.

Übrigens denke ich nicht, dass er ohne Führerschein gefahren ist, das wäre nur eine Ordnungswidrigkeit. Er ist ohne Fahrerlaubnis gefahren, vermutlich, weil sie abgenommen worden ist.

Geh mal davon aus, das der Schaden deutlich teurer als 5k gewesen ist.

allein der Anwalt der Gegenseite, der Leihwagen, der Gutachter... alles kostet Geld.

und dann der eigentliche Schaden:

ein popliger auffahr Unfall kann schon bei neueren Autos schnell 5-Stellig werden

heskschürze, Rückleuchten, heckklappe, richtbank, Lackierung ... ich glaub, du hast keine Ahnung was das alles kostet

und weißt du was da noch gar nicht aufgeführt ist?

ärztliche Behandlungskosten!

1x nach einem Unfall ins Krankenhaus: Untersuchung, Röntgen, Überweisung zum Hausarzt plus die Kosten des Hausarztes.. da klingelt die Registrierkasse in der Summe aller kosten

mit 5k kommt der schon verdammt billig weg

und nicht vergessen:

nicht die Versicherung, dein Kollege hat mist gebaut - die Versicherung muss dafür zahlen!

mit 5k kommt der verdammt billig davon

beschreib doch mal die Schäden

BVBDortmund 
Fragesteller
 26.06.2018, 16:37

Ich kann die Schäden nicht beschreiben. Warum weist Du es besser? Zuviel Phantasie?

Ich denke, weil der Kühlergrill am Fahrzeug meines Bekannten gebrochen war, kann der Schaden am gegnerischen Fahrzeug gar nicht so hoch sein.

Vampire321  26.06.2018, 16:39
@BVBDortmund

Was war das andere denn für ein Fahrzeug? Ein 20 Jahre älter Corsa hat einen anderen wert als ein neuer Mercedes SLS...

das hat mit Phantasie wenig zu tun, eher mit erfahrung

NamenSindSchwer  26.06.2018, 16:41
@BVBDortmund
Ich denke, weil der Kühlergrill am Fahrzeug meines Bekannten gebrochen war, kann der Schaden am gegnerischen Fahrzeug gar nicht so hoch sein.

Also das ist eine vollkommen absurde Denkweise die nichts mit der Realität zu tun hat. Anhand der Schäden an dem einen Fahrzeug kann man nicht auf die Schadenhöhe am anderen Fahrzeug schließen.

Darüber hinaus ist der Einwand von Vampire321 absolut korrekt: Sollte der andere Fahrer beim Arzt gewesen sein (Schleudertrauma oder einfach nur Nackenschmerzen sind z.B. bei einem Auffahrunfall absolut üblich), kommen natürlich die Behandlungskosten dazu, welche die Krankenversicherung zurückverlangt.

BVBDortmund 
Fragesteller
 26.06.2018, 20:30
@NamenSindSchwer

Meine Denkweise geht in die richtige Richtung, weil ich Reperaturrechnung oder Gutachten sehen will .... und wenn man es mir nicht zeigt gibt es die Einzelfallentscheidung vor dem Gericht. Die Versicherung ist darlegungs- und beweispflichtig.

Vampire321  26.06.2018, 21:20
@BVBDortmund

Du drückst dich auffallen vor allen aussagekräftigen Infos ;)

BVBDortmund 
Fragesteller
 26.06.2018, 22:56
@Vampire321

Ach nöö. ich weis es nicht. Morgen rufe ich für meinen Bekannten beim Sachbearbeiter an und sage wir werden einen Brief schreiben . Dann bekommen wir hoffentlich die gewünschten Auskünfte.

Vampire321  26.06.2018, 23:00
@BVBDortmund

Dein Einsatz ehrt dich ;)

Offensichtlich ist der Schaden sogar höher.
Der Geschädigte muss ja sein Geld bekommen, daher reguliert die Versicherung auch, aber! Wenn er in diesem fall grob fahrlässig handelt, nimmt die Vers. ihn in Regress und das ist auch richtig so.

BVBDortmund 
Fragesteller
 26.06.2018, 16:07

Woher weist Du es, dass der Schaden höher ist?

Lord2k14  26.06.2018, 19:02

Weil sich die Versicherung sonst unrechtmäßig bereichern würde. Wenn bei dem Unfall noch ein Personenschaden ist, kann das mal gut und gerne mehrere 10.000 werden.  

BVBDortmund 
Fragesteller
 26.06.2018, 20:31
@Lord2k14

Bereichern sich Versicherungsgesellschaften nicht immer unrechtmäßig?

Vampire321  26.06.2018, 21:16
@BVBDortmund

offensichtlich hat sich nur einer unrechtmäßig verhalten ... und der muss jetzt 5000€ zahlen

Lord2k14  27.06.2018, 09:51

Nein Versicherungen bereichern sich rechtmäßig.

5.000,- € ist der Höchstbetrag der regressiert werden kann. Der Schaden scheint drüber zu liegen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
BVBDortmund 
Fragesteller
 26.06.2018, 20:32

Ein Schaden muß nicht scheinen, er muß da sein.

Woher ich das weiß: Lebenserfahrung

Vampire321  26.06.2018, 21:18
@BVBDortmund

Nochmal:

was für ein Auto fuhr der unfallgegner?

war er/sie beim Arzt?

war er/sue beim Anwalt?

hatte er/sie einen Leihwagen?

BVBDortmund 
Fragesteller
 26.06.2018, 22:57
@Vampire321

Weis ich nicht, interessiert mich nicht. Wenn morgen der Sachbearbeiter es nicht sagt und nichts schickt, dann sollen sie klagen.

Vampire321  26.06.2018, 22:59
@BVBDortmund

Ich hatte schon den eindruck das es dich irgendwie zu interessieren scheint... aber stimmt, kann uns als unbeteiligten ja völlig ‚latte‘ sein ;)

kevin1905  26.06.2018, 23:44
@BVBDortmund

Tja ich hab die Fallakte nicht hier liegen aber es ist eben eine Frage der Logik.

Dass ein Schaden exakt 5.000,- € beträgt wäre in der Tat aäußerst ungewöhnlich, daher ist anzunehmen, dass der Schaden drüber lag und die Versicherung eben das regressiert, was sie maximal regressieren kann.

Ohne Nachweis natürlich nicht. ;-)