Wohnungsübergabe ohne Übergabeprotokoll. Vermieter fordert im Nachhinein Geld. Ist das rechtens?

4 Antworten

Genau aus solchen Gründen ist ein Übergabeprotokoll wichtig. Ihr hättet zur eigenen Sicherheit darauf bestehen müssen.

Er darf einen Teil der Kaution zunächst einbehalten, falls zu erwarten ist, dass es zu einer Nachzahlung bei der Nebenkostenabrechnung kommt.

Uuiuuuuuu 
Fragesteller
 03.06.2021, 21:31

Einen teil ? Aber bestimmt nicht die 3 Monatsmieten. Sind 2800€

AngiedieSchlaue  03.06.2021, 21:32
@Uuiuuuuuu

Von 3 Monatsmieten habe ich ja auch nichts geschrieben.

Uuiuuuuuu 
Fragesteller
 03.06.2021, 21:34

Er möchte die volle Kaution bis Mai 2022 einbehalten..

AngiedieSchlaue  03.06.2021, 21:35
@Uuiuuuuuu

Das ist nicht gerechtfertigt. Bei 2.800 Euro würde ich sagen max. 1.000 Euro.

Meldet den Vorgang eurer Hafpflichtversicherung, die regulieren den Schaden oder wehren die Forderung des Vermieters ab.

Meine Ansicht zu der Sache: Der Vermieter macht einen Schaden nach Ende der Mietzeit geltend, der nicht zu den verdeckten Schäden gehört, die durchaus nach Mietzeitende dem Mieter zugerechnet werden können. Wenn ihr beide, ich vermute Frau und Mann, als Mieterpartei die Wohnung an den Vermieter herausgegeben habt, könnt ihr ihr keinen Beweis erbringen, dass die Wohnung ohne Mängel zurück gegeben wurde.

Ein Protokoll dazu sieht der Gesetzgeber nicht vor.Zeugen und Fotos wären ausreichend gewesen. Hattet ihr nicht einen Zeugen dabei? Der Vermieter als Übernehmender hatte wohl keinen Zeugen.

Die Kaution muss der Vermieter abrechnen spätestens 6 Monate nach Mietende. Ihr könnt die Abrechnung aber auch sofort fordern. Dabei muss sich der Vermieter outen, wie er mit der Kaution verfahren will.

Der Einbehalt der eines Teiles der Kaution zur Besicherung einer eventuellen Nachzahlung kann maximal 3 BK-Vorauszahlungen p.m. betragen. Diese BK -Abrechnung wäre für 2021 bis 31.12.2022 möglich, wenn der Abrechungszeitraum dem Kalenderjahr entspricht.

Kein Protokoll, kein Schaden. Wer etwas will, der muss es beweisen. Wenn er also Geld will für einen angeblichen Schaden, muss er einen Beweis dafür haben. Den hat er ohne Protokoll oder Zeugen nicht.

Kaution: Ja, einen Teil darf er einbehalten, wenn Nachzahlungen zu den Nebenkosten zu erwarten sind. Da orientiert man sich an der Höhe des Vorjahres. Wenn die Kaution, wie bei Euch, deutlich darüber liegt, dann muss er den Teil auszahlen.

Uuiuuuuuu 
Fragesteller
 03.06.2021, 21:36

Bei der Übergabe hatte der Vermieter kein Zeuge dabei. Also kann er uns nichts ?

muecke44  03.06.2021, 21:39
@Uuiuuuuuu

richtig, wie schon geschrieben wir hatten einen Prozess gegen den alten Vermieter und haben recht bekommen, da der Vermieter der Meinung war nach 5 Wochen Schlüsselübergabe ein Loch im Fußboden hätten wir gemacht.

tinalisatina  03.06.2021, 21:40
@Uuiuuuuuu

Ja, dem würde ich entspannt entgegensehen. Schick ihm eine E-Mail, dass der Schaden, wie er ja weiß, bei der Übergabe nicht vorhanden war, denn sonst wäre darüber ja ein Protokoll erstellt worden.

zum Punkt 1. Lasst es drauf ankommen. Er hat keinen Beweis das ihr den Schaden verursacht habt.

zum Punkt 2. Ja er hat ein recht darauf, da die Kostenabrechnung eine Nachzahlung sein kann und er aus der Kaution diese entnimmt (oder ihr diese selber zahlt) und er dann die Kaution frei gibt.

yamat501  03.06.2021, 21:27

"zum Punkt 2. Ja er hat ein recht darauf, da die Kostenabrechnung eine Nachzahlung sein kann und er aus der Kaution diese entnimmt (oder ihr diese selber zahlt) und er dann die Kaution frei gibt."

nein da wird der Gesetzgeber ganz deutlich 548 BGB nach 6 Monaten muss die Kaution zurückgezahlt werden.

muecke44  03.06.2021, 21:29
@yamat501

stimmt, nach BGB!!! Machen aber viele Vermieter nicht. Wir mussten auch die BKA abwarten und bekamen dann die Kaution.

yamat501  03.06.2021, 21:31
@muecke44

tja das BGB ist bindend, wenn ihr euch das gefallen lasst schön blöd. Ich hätte ihn nach den 6 Monaten aufgefordert binnen 14 Tagen die Kaution zu überweisen, sonst Grüße aus Anwaltshausen

muecke44  03.06.2021, 21:40
@yamat501

das Blöde daran war, dass wir einen Prozess wie oben beschrieben schon durchgeführt hatten und dann Recht bekamen.

yamat501  03.06.2021, 21:41
@muecke44

wenn ihr einen Titel habt, dann wird der Gerichtsvollzieher vorbei geschickt, spätestens wenn der Benz vom Vermieter kassiert wird zahlt er