Vermieter behält Kaution und fordert noch 300 Euro muss ich das bezahlen?

9 Antworten

Manche Gerichte halten den Mieter bei einer geschuldeten Auszugsrenovierung nach Treu und Glauben für verpflichtet, ungewöhnliche, Anstriche oder Tapezierungen zu unterlassen. (LG Berlin GE 95, 249) Umstritten ist, ob der Vermieter allein wegen einer ungewöhnlichen Farbgestaltung beim Auszug einen neutralen Neuanstrich verlangen kann. Nach einer anderen Auffassung des LG Hamburg DWW 99, 152 hat der Vermieter Anspruch auf einen neutralen Anstrich, der den herkömmlichen Geschmacksvorstellungen entspricht. Die Renovierung darf nicht fehlerhaft oder Laienhaft ausgeführt sein, also nach Art Hobby-Qualität.(LG Berlin GE 2000, 677). Der Mieter macht sich schadensersatzpflichtig wenn die Malerarbeiten nicht fachgerecht ausgeführt sind. "Streifig" oder nicht "deckend" gestrichene Wände oder Decken....usw....! AG Münster WM 89, 569

Ich hab die Wände Farbig gestrichen als ich eingezogen bin und beim Auszug hab ich das nicht gescheit geweiselt und bei der übergabe hat man das dann gesehen und jetzt behält der vermieter meine kaution und fordert noch 300 euro ist das rechtlich okay? und muss ich das zahlen

Du kannst Dich auch an den Mieterbund wenden und fragen, ob das in Ordnung ist.

Auf jeden Fall hast die Renovierung nicht ordentlich gemacht und dass der Vermieter es für den Nachmieter ordentlich haben will, kann man verstehen.

Der Vermieter muss die Forderung ja begründen,hat er das,und womit?

Wann hast du die Wohnung zurückgegeben? Der Vermieter musste dir eine Frist setzen, binnen welcher du die Schäden selbst beheben kannst (in der Regel 2 Wochen). Hat er das nicht getan und statt dessen selbst die Arbeit machen lassen, brauchst du nix zahlen. Etwas anderes wäre es, wenn du die Frist hattest, aber nix getan hast. Hier könnte die Kaution in Anspruch genommen werden. Grundsätzlich müsste der V. dann dir die Rechnungen der Malerfirma vorlegen.

Wenn der Schaden, den Du angerichtet hast, so hoch ist, musst Du das logischerweise auch zahlen...