Wohnung Mietänderung
Hallo Zusammen,
Ich habe vor ca. 1 1/2 Jahren ein Haus gekauft mit Mietern. Die eine Mieterin zahlt Warmmiete. Ich möchte es aber ändern auf Kaltmiete. Wie muss ich da rangehen und auf was muss ich aufpassen ????
Danke
5 Antworten
BGB § 566 Kauf bricht nicht Miete
(1) Wird der vermieteteWohnraum nach der Überlassung an den Mieter von dem Vermieter an einen Drittenveräußert, so tritt der Erwerber anstelle des Vermieters in die sich währendder Dauer seines Eigentums aus dem Mietverhältnis ergebenden Rechte undPflichten ein.
(2) Erfüllt der Erwerber diePflichten nicht, so haftet der Vermieter für den von dem Erwerber zuersetzenden Schaden wie ein Bürge, der auf die Einrede der Vorausklageverzichtet hat. Erlangt der Mieter von dem Übergang des Eigentums durchMitteilung des Vermieters Kenntnis, so wird der Vermieter von der Haftungbefreit, wenn nicht der Mieter das Mietverhältnis zum ersten Termin kündigt, zudem die Kündigung zulässig ist.
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Eine Änderung des Mietvertrages ist nur mit Zustimmung des Mieters möglich.
Die eine Mieterin zahlt Warmmiete. Ich möchte es aber ändern auf Kaltmiete. Wie muss ich da rangehen und auf was muss ich aufpassen ????
Biete Ihr Summe XXX in Euro, wenn sie freiwillig zum ... auszieht.
Dann kannst Du bei einem neuen Mieter einer neuen Vertrag machen
Zunächst einmal gilt der in § 566 fixierte Grundsatz "Kauf bricht nicht Miete", das heißt du übernimmst den Mietvertrag so wie er war.
Ob nun alles mündlich abgesprochen war oder schriftlich fixiert ist, ist absolut irrelevant, denn Mietverträge sind auch mündlich gültig.
Einfach so ändern kannst du gar nichts, das geht nur mit einer Vertragsänderung, der die Mieterin zustimmen müsste. Und sie wäre schön blöd, wenn sie das täte.
Eine Änderung des Mietvertrages geht nur mit Zustimmung der Mieterin.
Ich versteh den Sinn allerdings nicht, besser gesagt Du die Folgen nicht.
Wenn Du den Vertrag zusammen mit der Mieterin änderst so das sie nur noch die Kaltmiete zahlen muß, was ist dann mit den Nebenkosten?
Mietvertrag aufsetzten und unterschreiben lassen
Vorausgesetzt die Mieterin will.
Ja klar wenn nicht dann geht's nicht
ich denke, du kannst den MV nicht einfach einseitig ändern.. der ist doch unbefristet, oder?
was denn dann?
sie ist damals eingezogen ohne Vetrag durch Absprache mit dem Vorbesitzer von dem Haus und zahlt seitdem regelmäßig ihre Miete.
verträge gelten auch mündlich
Dann hat die Glückliche einen wirksamen mündlichen Vertrag und wäre s..dumm jetzt einen schriftlichen abzuschließen.
offizielle Mietvetrag hat sie nicht in der Hand