Wohnsitz in D und AT, Studium in AT, wo steuerpflichtig?
Hi zusammen,
ich bin Deutscher, der in Österreich studiert. Da dementsprechend mein gewöhnlicher Aufenthaltsort in Österreich liegt, habe ich mich hier mit Hauptwohnsitz angemeldet. Da ich mich - z.B. über Weihnachten und in den Semesterferien zwischen Sommer- und Wintersemester - aber auch mal über einen längeren Zeitraum in Deutschland aufhalte (und noch eine deutsche Handynummer habe etc., für die ein deutscher Wohnsitz Voraussetzung ist), habe ich meinen Wohnsitz dort behalten. Ein Herabstufen auf einen Zweit-/Nebenwohnsitz, ist nach deutschem Recht aber nicht vorgesehen: So weit ich informiert bin, kann nur der einen Zweitwohnsitz in Deutschland haben, der dort auch einen Erstwohnsitz hat. Dementsprechend habe ich aktuell in Österreich einen Hauptwohnsitz und in Deutschland einen Erstwohnsitz.
Nun hätte ich die Möglichkeit sowohl an einer Hochschule in Deutschland als auch an einer Hochschule in Österreich einen geringfügigen Job als studentische/wissenschaftliche Aushilfe anzunehmen. Wie verhält es sich nun mit meiner Steuerpflicht, etc. pp., wenn ich...
a) geringfügig in Deutschland angestellt bin?
b) geringfügig in Österreich angestellt bin?
c) geringfügig in Deutschland und Österreich angestellt bin und...
c1) unter 450€ (Geringfügigkeitsgrenze Deutschland)/Monat bleibe?
c2) und unter 405,98€ (Geringfügigkeitsgrenze Österreich)/Monat bleibe?
c3) ...die Geringfügigkeitsgrenze(n) überschreite?
Wäre super, wenn da jemand etwas Licht ins Dunkel bringen könnte oder Informationen beisteuern! Danke euch im Voraus ;)
2 Antworten
1. Du bist in beiden Ländern unbeschränkt steuerpflichtig, weil Du in beiden Länder einen Wohnsitz hast.
2. Was dann wo zu versteuern ist, entscheidet das DBA (Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung.
3. DEin Minijobs (geringfügige Beschäftigungen unter der Grenze von 450,- und 405,98, sind steuerlich irrelevant. Werden nicht in eine Einkommensteuererklärung aufgenommen.
4. Bei den übrigen Beschäftigungen wird Jeweils der Betrag aus dem anderen Land bei der Ermittlung des Progressiosnvorbehalts eingerechnet. Also man kann nicht durch Beschäftigungen in zwei Länder, zwei mal den Grundfreibetrag bekommen.,
Es hilft Dir so, oder so nicht, weil wenn Du nur in einem Vertragsstaat unbeschränkt steuerpflichtig bist (vermutlich hier DEutschland, weil DEutscher), die Einkünfte aus dem anderen Staat dort mitversteuert werden (Du musst dann dem Arbeitgeber in dem Staat, wo Du nicht ansässig bist (hier dann A), eine "Ansässigkeitsbescheinigung" vorlegen (bekommst Du beim Finanzamt). Dann wird alles in D versteuert.
Das bedeutet: würde ich sowohl in D als auch in AT geringfügig angestellt sein, würde ich nach deutschem Recht besteuert werden und müsste dem dortigen Finanzamt, neben meinen Einkünften aus D, auch meine Einkünfte aus AT offenlegen? Die Hochschule in AT würde dann eine „Ansässigkeitsbescheinigung“ von mir erhalten und damit Bescheid wissen, dass ich meine Steuern in D bezahle? Oder vergesse ich da etwas?
Bei geringfügiger Beschäftigung (Minijob) also unter den Grenzen, trägt der Arbeitgeber doch pauschal die Abgaben. Da zahlst Du nichts, sondern alles der Arbeitgeber.
Erst wenn Du über die Grenzen kommt, wird es überhaupt interessant. Da gibst Du dem Arbeitgeber die Ansässigkeitsbescheinigung, die Du beim Wohnsitzfinanzamt bekommst. Die ziehen dann keine Steuern ab. Als Jemand mit Ansässigkeitsbescheinigung, musst Du bei dem Finanzamt, die Dir die gegeben haben eine Steuererklärung abgeben.
Das ist mir klar! Jedoch würde ich ja, selbst wenn ich in D 450€ und in AT 405,98€ verdienen würde, in beiden Staaten unter deren Geringfügigkeitsgrenze bleiben. Aufaddiert - und das ist, was zählt - aber deutlich drüber. Aber diesen Fall hast du ja bereits geschildert und beantwortet. Vielen Dank für die schnellen Auskünfte, du hast mir sehr geholfen! ;)
A) was heißt für dich geringfügig? Ein sogenannter 400 € Job (450 €)? Der ist für dich steuerfrei
B) wie das Steuerrecht in Österreich zu behandeln ist, musst du ein Österreicher fragen. Für Deutschland gilt: Welteinkommensprinzip, d.h. alles alles alles ^^ wie es dann mit der Doppelbesteuerung aussieht, must du im DBA von Deutschland Österreich nachschauen.
C) ist wie A)
C1) ist wie A)
C2) ist wie B)
C3) Dann musst du Steuern zahlen
Vielen Dank für die Antwort! Zum DBA habe ich Folgendes finden können:
Ich bin mir nicht ganz sicher, was nun auf mich zutrifft. Ich verfüge in beiden Vertragsstaaten über eine ständige Wohnstätte (kann in D jederzeit bei meinen Eltern wohnen). Engere wirtschaftliche Beziehungen lassen sich nicht feststellen, wenn ich angenommen in beiden Staaten arbeiten würde. Der Mittelpunkt der Lebensinteressen wird, nachdem ich in AT studiere (und das auch meine Hauptbeschäftigung ist), aber wohl hier in AT liegen, richtig? Demnach wäre ich in AT steuerpflichtig?