Wieviel Zeit darf man in einem Ferienhaus verbringen?

3 Antworten

Schule geht nur am Hauptwohnsitz.

U.U. wäre es möglich , das Ferienhaus auch als 1. Wohnsitz zu nutzen: dazu Bebauungspläne einsehen und zwar im Bezug auf Nutzungsart. Bei reiner Feriennutzung schwierig- bin da aber nicht mit aktueller Rechtsprechung bewandert.

Die Situation: Wir haben unseren Erstwohnsitz 350km von unserem Ferienhaus das auf einem kleinen Pachtgrundstück steht entfernt. (Beides in Deutschland).

Und was sagt de Bebauungsplan dort dazu? Oder anders ausgedrückt - auf was bezieht sich der Pachtvertrag?

Nun die Frage: Darf ich mehr Zeit unterm Jahr in diesem Ferienhaus verbringen als am Wohnsitz? Eine Arbeit hätte ich dort sofort.

Sofern - und so hört es sich an - es sich hier lt. FlNP und Genehmigung um eine reine Nutzung als Ferienhaus handelt, ist die Nutzung als fester Wohnsitz grundsätzlich unzulässig.

Silo123  07.02.2018, 06:51

Zu diesen Fächennutzungsplänen gibt es die letzten Jahre einiges an Klagen- in verschiedenster Hinsicht. Deswegen wäre es, will man das wirklich, u.U. sinnvoll , sich mit der aktuellen Rechtsprechung zu befassen. Da ist zur Zeit einiges in Bewegung. Aber ich bin nicht auf dem aktuellsten Stand und schaue, wenn, nach solchen Urteilen unter einem anderen Aspekt- nämlich eher dem Gegenteil.

Aber daher weiß ich, daß sich da was tut.

Auch habe ich mitbekommen, daß die letzten Jahre Flächennutzungspläne z.T. von Gemeinden geändert wurden. (An unserem Ort z.B. ganz konkret für einen bestimmten Campingplatz, der immer mehr Dauerwohner bekam( die dann z.T. Scheinadressen für den 1. Wohnsitz kauften). So wurde dann ein bis dahin unlegaler Zustand legalisiert.

Aber wenn, beginnt sich da gerade erst eine Rechtsprechung zu entwickeln. Und Ärger kann vorprogrammiert sein. Ob man sich so etwas antuen will?

Aber erstmal sollte man einfach ganz banal den Bwebauungsplan einsehen_ u.U. besteht ja gar kein Problem.

Wenn du Arbeit, Schule und die meiste Anwesenheitszeit auf das Ferienhaus auslagerst, dann wird das Ferienhaus zu deinem Hauptwohnsitz.

Meldebehörden definieren den Hauptwohnsitz als diejenige Adresse, an der sich der Bürger überwiegend aufhält und wo sich der Lebensmittelpunkt (wie Schule / Arbeitsplatz, soziale Kontakte) befindet.

Silo123  07.02.2018, 06:57

Es ist halt nur die Frage, ob man das Ferienhaus einfach als 1. Wohnsitz wählen darf. Und ich fürchte, daß ser Themenstarter die Frage gar nicht gestellt hätte, wenn sich da nicht Probleme angebahnt hätten. Oft werden wichtige Infos einfach weggelassen- auch damit der Beitrag nicht zu lang wird.