Wohnriester und Vermietung?

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Von Experte kevin1905 bestätigt
Vermieten oder verkaufen kann bei Wohn-Riester förderschädlich sein

Im Rahmen der Riester-Rente fördert der Staat nur selbst genutztes Wohneigentum. Wer ein Haus oder eine Wohnung kauft und diese dann verkauft oder vermietet, handelt förderschädlich: Das bedeutet, dass er die Wohn-Riester-Zulagen und gesparte Steuern zurückzahlen muss.

Hierbei gibt es allerdings einige Ausnahmen:

  • Die Förderung durch Wohn-Riester kann mitgenommen werden, wenn der Riester-Sparer innerhalb von vier Jahren nach Verkauf seiner alten Bleibe eine neue förderfähige Immobilie oder ein Wohnrecht in einem Seniorenwohn- oder Pflegeheim erwirbt.
  • Nach einer Scheidung reicht es, wenn einer der beiden Ex-Partner die Immobilie weiternutzt.
  • Zudem gilt es als nicht förderschädlich, wenn jemand aus beruflichen Gründen gezwungen ist, umzuziehen. Er kann die Immobilie dann vermieten – muss aber spätestens zum 67. Lebensjahr die Wohnung wieder selbst nutzen.
  • Die geförderte Immobilie wird zehn Jahre nach Rentenbeginn veräußert.
  • Die Fördersumme (Eigenbetrag und Zulagen) wird nach einem Verkauf in ein anderes Riester-Produkt, etwa eine Rentenversicherung, eingezahlt.

https://ratgeber.immowelt.de/a/wohn-riester-vor-allem-familien-profitieren.html