Wohngeldanspruch mit Vater im Mietvertrag?

3 Antworten

Mal abgesehen davon das es evtl.Probleme geben könnte wenn dein Vater mit im Mietvertrag steht, hättest du in Erstausbildung / Studium gar keinen Anspruch auf Wohngeld, wenn du alleine in der Wohnung wohnen würdest, auch wenn du gar kein Bafög - oder BAB - bekommen würdest !

Du hättest dann aber sicher zumindest dem Grunde nach einen Anspruch auf diese vorrangigen Leistungen, wenn du also im Erststudium / Ausbildung keinen Anspruch auf Bafög - BAB - hast, dann liegt das in der Regel daran, dass deine Eltern zu viel Einkommen haben bzw.du zu viel eigenes Einkommen / Vermögen, dann würde der Antrag abgelehnt, dennoch bliebe der Anspruch dem Grunde nach und der Antrag auf Wohngeld würde ablehnt.

Einfacher wäre natürlich eine ganz normale Mietbürgschaft. So mußt Du das gegenüber dem Wohngeldamt so darstellen, wie es ist (ausdrücklicher Wunsch des Vermieters) und Dein Vater sollte Deine entsprechende Erklärung gegenüber dem Wohngeldamt ebenfalls unterschreiben, also den tatächlichen Sachverhalt bestätigen.

Mir persönlich wäre irgendwie nicht so ganz wohl bei dieser Handhabung.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Als Erstes wäre es interessant zu wissen, warum du kein BAföG bekommst. Im Zweifel wäre das Wohngeldgesetz auf dich nämlich gar nicht anzuwenden. Damit würden sich dann die Fragen zur Gestaltung des Mietvertrages erübrigen.