Wohngeld kürzen ?

2 Antworten

Du bekommst doch gar kein Wohngeld. Wohngeldberechtigt ist immer nur der Mieter oder Eigentümer von selbstgenutztem Wohnraum für sich und seine nicht ausgeschlossenen Haushaltsmitglieder.

Unabhängig davon, selbstverständlich fließt dein Gehalt in die Berechnung des Gesamteinkommens mit ein. Allgemein gilt die Regel, je höher das Einkommen, umso geringer die Sozialleistung.

Ja,meinst du tatsächlich Wohngeld oder ALG - 2 vom Jobcenter ?

Angerechnet wird bei beiden,nur beim Jobcenter hättest du ggf.etwas mehr,denn beim Wohngeld sind denke ich nur 100 € anrechnungsfrei.