Wieviel darf ich verdienen ohne das der Unterhalt gekürzt wird?

5 Antworten

Das hängt von verschiedenen Faktoren ab. Wieviel du verdienst, wieviel dein Vater verdient und wieviel er an Unterhalt bezahlt.

Wenn du eine Schülerarbeit (geringfügige Einnahmen) nachgehst um dein Taschengeld aufzubessern, dann bleiben die Einnahmen unberücksichtigt.

Geht dein Einkommen jedoch darüber hinaus, bleibt dir minimum 50 Euro für berufsbedingte Aufwendungen anrechnungsfrei. Der darüber hinausgehende Betrag wird nach Billigkeit angerechnet und oft kann man 50% des zusätzlichen Betrages anrechnen.

Grenzwerte gibt es nicht. Jeder Fall ist individuell und genaue Berechnungen sollten von einem Anwalt berechnet werden. Denn bei Unterhaltsberechnungen ist das "bereinigte Einkommen" des Unterhaltspflichtigen wichtig für weitere Berechnungen.

Ich würde da als Taschengeld max. 100 € pro Monat ansetzen, dass sollte dann keinen Einfluss auf den Barunterhalt vom Vater haben !

Würdest du angenommen im Monat 300 € verdienen, dann müssten min.um die 50 € - 60 € als berufsbedingte Aufwendungen ohne Anrechnung bleiben.

Es blieben dann also max.um die 250 €, die dann theoretisch gekürzt werden könnten, dass könnte dein Vater aber nicht selber entscheiden, er müsste da übers Gericht gehen und die würden dann entscheiden ob und wenn ja was auf den Unterhalt angerechnet werden dürfte.

Sollte es dazu kommen, dann entscheiden die meisten Gerichte das vom übersteigenden Betrag ( angenommen 250 € ) nur 50 % mindernd auf den Unterhalt angerechnet werden dürften, in diesem Beispiel als dann ca.125 €.

Da du aber noch minderjährig bist und bei deiner Mutter wohnst, muss dieser Betrag zu je 50 % auf den Barunterhalt vom Vater und den Naturalunterhalt der Mutter ( Unterbringung, Verpflegung, Versorgung usw. ) angerechnet werden.

Der Vater dürfte dann also max.ca.62,50 € vom Barunterhalt kürzen und ob sich dieser Aufwand dann für deinen lohnt müsste er selber entscheiden.

Menuett  30.05.2018, 11:00

Das gilt nur für Azubigehälter, nicht für Nebenjobs. Da darf er gar nichts kürzen.

isomatte  30.05.2018, 12:37
@Menuett

Da sagte mir ein Beitrag eines Rechtsanwalts aus dem Internet etwas anderes, ich denke mir die Sachen ja nicht aus !

Es muss nicht zu einer Anrechnung kommen, kann es aber, wenn es eben nicht mehr als Aufbesserung des Taschengeldes gewertet werden kann bzw.es sich nicht um einen Ferienjob handelt und ggf.auch noch andere Kinder unterhaltsberechtigt sind.

Ist das sicher dass man bis 450 € als Schüler dazuverdienen darf wenn der Vater 400 € monatlich Unterhalt zahlt

Das sollte Dir der Rechtsanwalt erklären können, der Deine Mutter bei der Scheidung vertreten hatte.

Du kannst einen 450€ Job nehmen.

Nebenjobs sind für Minderjährige überobligatorisch und werden nicht angerechnet.