Kann der Unterhalt bei einem Minijob gekürzt werden?
Hallo liebe Community,
ich bin volljähriger Abiturient und habe die nächsten Monate frei und würde nun gerne mein Taschengeld mit einem Minijob erhöhen.
Meine Eltern leben getrennt und zu meinem Vater herrscht kein Kontakt, er zahlt Unterhalt. Um meine Mutter zu entlasten, würde ich gerne nebenbei Geld verdienen auf Minijob-Basis (400€ im Monat) und mir so Kleidung und diverse Freizeitaktivitäten selbst finanzieren. Auch, da meine Mutter mir diese Dinge auf Dauer nicht finanzieren kann.
Meine Frage ist nun, ob durch den Minijob der Unterhalt gekürzt werden würde? Weil wenn ja, dann würde sich die Arbeit nicht für mich rentieren.
3 Antworten
Zunächstmal gehe ich davom aus das sie bei 400€ im Monat das dauerhaft meinen und nicht nur in den Ferien.
Ein Nebenjob ist überobligatorisch und der Verdienst wäre, wenn nach Abzug einer Mehraufwandspauschale von 90€ zu 1/3 bis zu 1/2 auf den Bedarf anzurechnen. Liegt kein Mangelfall vor würde sich somit der Unterhalt reduzieren. Zu beachten ist, das beide Elternteile unterhaltspflichtig sind und die Bedarfsreduzierung beiden Unterhaltspflichtigen im Verhältnis zugute kommt.
Der Minijob wird angerechnet weil du nur x Euro dazu verdienen darfst
Es kommt darauf an wie alt du bist,was du machst und wie viel du da verdienen würdest !
Wenn du nur angenommen ein Taschengeld verdienen würdest,sagen wir mal ca. 100 € im Monat,dann wird das sicher keine großen,wenn überhaupt Auswirkung auf den Unterhalt haben.
Angenommen du bist noch minderjährig,gehst noch zur Schule und wohnst bei deiner Mutter.
Du würdest dann angenommen 300 € verdienen und dein Vater zahlt 300 € Unterhalt an deine Mutter für dich.
Dann könntest du erst mal ca. 50 € für evtl.Aufwendungen von den 300 € abziehen,die dir durch die Beschäftigung entstehen könnten,sollten die tatsächlichen Aufwendungen höher liegen müsstest du das dann nachweisen können.
Es blieben dann also noch angenommen 250 € übrig und davon dürfen dann max. 50 %,also 125 € angerechnet werden.
Da du aber noch minderjährig wärst,müssten diese 125 € dann noch mal auf beide Elternteile aufgeteilt werden,weil der Barunterhalt vom Vater mit dem Naturalunterhalt ( wohnen,verpflegen,kleiden usw. ) durch die Mutter gleichgestellt ist.
Es dürfte dann der Vater max. 62,50 € an Unterhalt kürzen und deine Mutter könnte diesen Betrag von dir verlangen,der Rest ist dann deine.