Wohngeld berechtigt obwohl Vater im Vertrag steht?

3 Antworten

Du musst erst einmal Mieter oder Eigentümer von selber bewohntem Wohnraum sein, dann musst du der Wohngeldbehörde nachweisen das du da alleine wohnst.

Aus welchem Grund bekommst du denn kein Bafög ?

Denn wenn du dem Grunde nach Anspruch auf Bafög - oder BAB - hättest, dieses also angenommen nur wegen zu hohem Einkommen der Eltern oder eigenem nicht bekommen würdest, wärst du nämlich vom Wohngeld ausgeschlossen.

Aber selbst wenn du diesen Anspruch dem Grunde nach nicht hättest, benötigst du ein Mindesteinkommen von 80 % deines Bedarfs nach dem SGB - ll, also von dem, was du bei vorliegen der Voraussetzungen ohne eigenes Einkommen an ALG - 2 ( Hartz - lV ) vom Jobcenter erhalten würdest.

Bei einem Singel wären das ab 2020 dann min.432 € Regelbedarf für den Lebensunterhalt + deine KDU - Kosten der Unterkunft ( Warmmiete ) und davon bräuchtest du dann min.80 % an eigenem Einkommen.

Dazu käme dann ggf.auch noch dein KK - Beitrag, wenn keine Familienversicherung möglich wäre.

Wenn du dein Kindergeld bekommst, dann würde dies auch als dein Einkommen zählen und würde ggf.helfen das benötigte Mindesteinkommen von 80 % zu erreichen.

ja, mit der Schilderung des Sachverhaltes, Versicherung des Vaters, dessen Melde -und Deine Meldebescheinigung

Warum bist du nicht BAföG-berechtigt?