Wohngeld bei 1200€ netto?

6 Antworten

Erst einmal müsste geklärt sein ob ihr in Ausbildung seid und wenn ja, ob es die Erstausbildung ist, denn dann würdet ihr vom Wohngeld ausgeschlossen sein, wenn Bafög - oder BAB - bezogen würde bzw.zumindest dem Grunde nach ein Anspruch darauf bestehen würde, was ja in der Erstausbildung in der Regel der Fall ist !

Aber selbst wenn ihr nicht in Ausbildung sein würdet, besteht erst einmal kein Anspruch auf Wohngeld, denn dafür müsstet ihr schon Mieter oder Eigentümer von selber bewohntem Wohnraum sein und dann benötigt ihr auch noch ein Mindesteinkommen.

Das Wohngeld würde zwar nach dem Bruttoeinkommen berechnet, aber als Faustregel kann man auch das Nettoeinkommen annehmen, zumindest um das Mindesteinkommen zu ermitteln.

Wenn ihr eine Wohnung für angenommen 600 € warm hättet, dann blieben noch 600 € um euren Lebensunterhalt zu decken, dass Mindesteinkommen muss aber bei min.80 % eures Bedarfes nach dem SGB - ll liegen.

In einer sogenannten BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) würde die Regelleistung derzeit bei jeweils 374 € liegen, für 2 Personen dann 748 € und min.80 % ergeben dann um die 600 €, könnte dann gerade so ausreichen, wenn die Wohngeldbehörde nicht die volle Regelleistung von derzeit jeweils 416 € annehmen würde, die stünde einem Single oder alleinerziehenden zu.

Aber selbst wenn diese 374 € herangezogen würden, könnte es sein das dann trotzdem kein Anspruch bestünde, nämlich dann nicht, wenn einer von euch nur eine geringfügige Beschäftigung hätte und den KK - Beitrag noch selber zahlen müsste, der käme dann ja noch dazu und dann würde das Mindesteinkommen nicht mehr erreicht.

Im Internet gibt es kostenlose Rechner fürs Wohngeld !

Sollte kein oder nur geringer Anspruch bestehen, dann bliebe nur ein ALG - 2 ( Hartz - lV ) Antrag beim Jobcenter, da müssen dann aber unter 25 bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

Warum wollt Ihr den Staat anzapfen? Seht doch erst einmal zu, dass Euer Einkommen so anwächst, dass es zum Zusammenziehen reicht?

Wie kann man das Einkommen steigern? Falls Ihr noch in Ausbildung seid, Ausbildung zu Ende machen und erst dann zusammen ziehen.

Falls Ihr mit Ausbildung durch seid, solange neue Jobs suchen, bis das Einkommen stimmt. Mindestlohn für 40 Stunden gibt bei Lohnsteuerklasse 1 immerhin schon mehr als 1000 € je Person. Das 2x und Ihr braucht kein Wohngeld mehr.

Kommt drauf an, seid ihr in einer Ausbildung? Dann nein.

Falls nicht, könntet ihr tatsächlich Wohngeld bekommen. Bei einer Miete von 500 - 600 EUR warm und etwa 1.200 EUR netto verfügt ihr über das nötige Mindesteinkommen.

Wie hoch das Wohngeld ausfällt, wird anhand der Wohngeldformel berechnet:

        1,15 · (M – (a + b · M + c · Y) ·Y) Euro.

Grundlage der Berechnung des Gesamteinkommens ist das Bruttoeinkommen. Die zu berücksichtigende Miete ist immer nur die Bruttokaltmiete innerhalb der Grenzen der Miethöchstbeträge der entsprechenden Mietenstufe.

Wenn du ein wenig herumspielen^^ willst, empfehle ich den folgenden Wohngeldrechner: https://www.wohngeldrechner.nrw.de/WgRechner/wogp/cgi/call-TSO.rexx?P(wgrbstrt)

Das ist der einzige Onlinerechner, der halbwegs richtige Ergebnisse liefert.

Bei 1000 Euro dürfte Schluß sein, einfach mit Wohnheldrechner selber rechnen

Das Wohngeld richtet sich nach dem Brutto-Einkommen für Personen, die Steuern und Sozialabgaben zahlen gibt es dann einen pauschalen Abzug von 30 %.

Dann kommt es auf die Kommune und das Baujahr des Hauses an.

TreudoofeTomate  10.08.2018, 10:37

Falsch.