Wofür haftet Autohändler?
Ich habe einen gebrauchten Auto gekauft. Auf der Anzeige vom Händler stand dass das Auto mit Freisprecheinrichtung ausgestattet ist. Nachdem ich das Auto gekauft habe, stellte sich heraus dass die Freisprecheinrichtung defekt ist und die Reparatur ca. 675 kosten würde.
Wie stehen meine Rechte ?
Danke im voraus
6 Antworten
Wenn die Freisprecheinrichtung eine zugesicherte Eigenschaft ist (nachweisbar?) muß der Verkäufer sie reparieren. Er kann auch das Auto zurück nehmen oder dir den Schaden ersetzen. Die Eigenschaften in der Anzeige sind oft ausgeschlossen bzw. nicht Teil des Kaufvertrages.
Für Schäden, die sie verursachen.
Wenn im Vertrag steht, dass das Auto eine Frechsprechanlage hat, dann muß diese auch funktionieren.
Wenn ihr keinen Vertrag habt, dann zählt der Text der Anzeige.
Ja, dann auf zum Händler und die Gewährleistung einfordern.
Tja, sollte das im Kaufvertrag stehen, dass diese Defekt ist, hast DU ein Problem.
Steht es nicht da, so ist das ein verschwiegener Mangel und der Händler haftet; Nachbesserungspflicht.
Der Händler haftet in diesem Fall.
Im Vertrag steht, mängel&defekte nicht bekannt