Wo bekomme ich einen Nachweis her über das Sorgerecht/Umgangsrecht?

2 Antworten

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Gegen den Ablehnungsbescheid nachweislich schriftlich Widerspruch einlegen und ggf. einen Anwalt einschalten (mit Beratungshilfeschein vom Amtsgericht) . Das Umgangsrecht ist gesetzlich geregelt, dafür ist kein "Nachweis" erforderlich.

("§ 1684 BGB: Umgang des Kindes mit den Eltern: (1) Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.")

http://www.gegen-hartz.de/urteile/hartz-iv-uebernahme-kosten-des-umgangsrechts-31233.html

Wenn er sein Umgangsrecht nicht mal irgendwann per Gericht eingeklagt hat, dann gibt es kein Nachweis. Er könnte sich von der Mutter eine schriftliche Bestätigung schreiben lassen wie oft er seine Tochter besucht. Das dafür allerdings die Fahrtkosten erstattet werden wäre mir neu, sowas hab ich noch nie gehört, das ein Vater die Kosten (Fahrtkosten) für den Umgang bezahlt kriegt.