Witenrente mit Krankenkasse Freikarte?

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Nein.

Die Zuzahlungsbefreiung ist einkommensabhängig. Man muss die beantragen und alle (!) Einkommensarten belegen, nicht nur die Rente!

WENN man unter der Grenze liegt, dann erhält man die Befreiung bis zum 31.12. des Jahres. Zum Folgejahr muss dann wieder ein neuer Antrag gestellt werden.

Und ja, du bist Rentner/in.

Auch als Rentner ist man nicht etwa kostenlos versichert. Die RV und der Rentner zahlen gemeinsamen den Satz von 14,9 %. Bei weiterem Erwerbseinkommen zahlt man auch weiterhin seine Sozialversicherungsbeiträge, bis zur Bemessungsgrenze.

Von der Zuzahlung kann man sich befreien lassen, sobald man für das laufende Jahre 2 % des Bruttoeinkommens an Zuzahlungen aufgewendet hat. Für chronisch Kranke gilt 1 %. Ganz** kostenlos** bekommen es nicht mal Hartz IV-Empfänger.

RHWWW  24.11.2011, 04:58

Der Beitragssatz für Arbeitnehmer und Rentner liegt aktuell bei 15,5%.

Witwenrente bedeutet nicht, dass die man nun nicht mehr in die Sozialversicherung einzahlen darf. Das Rentenalter fängt erst je nach Alter mit 67 an. Witwenrente und Arbeitslosigkeit=Hartz 4, da wird auch alles verrechnet, jedoch ist es möglich sich von der Zuzahlung im Folgejahr befreien zu lassen