Wird man rausgeschmissen?

17 Antworten

Wahrscheinlich nicht direkt. Aber kann abgemahnt werden, wenn dein AG nicht damit einverstanden ist.

Das kommt auf den Arbeitgeber an. Wenn du das vorher mit deinem Chef klärt und die Zeit nachholst kann es durchaus sein, dass es OK ist. Aber klär das vorher ab, danach kann es zu spät sein.

Rausschmeissen kann man Dich deswegen nicht, es sei denn, es ist im Betrieb nicht erlaubt (ohne Rücksprache) und man hat Dich wegen so eines Vorfalls unter Androhung arbeitsrechtlicher Konsequenzen bei Wiederholung schon abgemahnt.

Wenn es im Betrieb keine entsprechende Vereinbarung über Gleitzeitnahme gibt, sollte man dem Vorgesetzten mitteilen, dass man eine längere Pause machen möchte/muss und um Erlaubnis bitten.

Einfach gehen, niemandem Bescheid sagen und später wieder "auftauchen" sollte man nicht.

Ausstempeln muss man auf alle Fälle, wenn man das Betriebsgelände verläßt.

Es ist ein Verstoß gegen eure betriebliche Vereinbarung und kann durchaus zu einer Kündigung führen.

Rede bitte mit deinem Chef, wenn du zb länger Mittag machen willst, dafür aber länger arbeitest, ggf. kann dein Arbeitsvertrag angepasst werden.

Das hängt vom Job und den betrieblichen Gepflogenheiten ab. Jemand mit Bürojob wird es da leichter haben, als ein Fließbandarbeiter. Ich könnte auch zwei Stunden Mittagspause machen, wenn ich das will. Ob du das kannst, musst du mit deinem Chef bzw. Vorgesetzten klären.