Wichtigen Termin absagen wegen Überstunden?

2 Antworten

Gebe Deinem Chef rechtzeitig bekannt, wenn Du einen wichtigen Termin hast, dann klappt das schon.

In vielen Arbeitsverträgen steht dass bei Bedarf Überstunden angeordnet werden dürfen aber auch hier sind dem AG Grenzen gesetzt.

Wenn kurzfristig Überstunden geleistet werden müssen und der AN ist einverstanden, gibt es ja keine Probleme. Hat der AN aber keine Zeit und andere Termine, kann er solch kurzfristig angeordnete Überstunden auch ablehnen (trotz vertraglicher Verpflichtung).

Es gibt im Arbeitsgesetz zwar keine exakte Vorgabe über die Ankündigungsfrist zur Ableistung von Überstunden aber eine Mindestankündigungsfrist zur "Arbeit auf Abruf" im § 12 Teilzeit- und Befristungsgesetz. Hier steht im Absatz 2:

"Der AN ist nur zur Arbeitsleistung verpflichtet, wenn der AG ihm die Lage seiner Arbeitszeit jeweils mindestens vier Tage im Voraus mitteilt".

Diese Frist wird von den Arbeitsgerichten mittlerweile auch auf die Ankündigungsfrist von Überstunden angewendet und muss vom AG beachtet werden.

"Vier Tage im Voraus" bedeutet, der Tag der Ankündigung und der Tag der Überstunden zählen hier nicht zu den vier Tagen. Wenn Du z.B. an einem Dienstag länger arbeiten sollst, muss der AG Dir dies spätestens am Donnerstag der Vorwoche sagen.

Sollte es einen Betriebsrat geben, muss dieser zu den Überstunden vor der geplanten Ableistung derselben auch gefragt werden. Er hat hier ein Mitspracherecht.