Wird eine dauerhafte BG Rente (wg. Arbeitsunfall) bei später eintretender Arbeitslosigkeit auf ALG I angerechnet?
Es besteht, bedingt durch einen Arbeits-(Wege-)Unfall eine MdE von 70%. Daraus wurde durch die BG eine GdB von 70% mit entsprechender Rente dauerhaft festgelegt. Die Beeinträchtigungen mindern nicht die Leistungfähigkeit bei der Arbeit, sondern stellen sich durch Schwierigkeiten im Nichtarbeitsbereich dar, (u.a. regelmäßige, tägliche, unbedingt notwendige Sport und Gymnastik-Aktivitäten,u.a. Wirbelsäulengymnastik, >2,5 h / Tag !) Bei anstehender Arbeitslosigkeit wird ALG I gezahlt. Wäre es ALG II oder Altersrente, gilt §93 SGB 6 (Begrenzung auf die Einkommenshöhe 12 Monate vor dem Unfall, kompliziertes Berechnungsverfahren). Wie sieht es bei ALG I aus ? Gibt es auch hier eine Anrechnung der BG-Rente auf das ALG I ? Wenn ja, wie ist der Rechenvorgang ?
3 Antworten
Auf ALG 1 garnicht. ALG bekommst du aber nur, wenn du dem Arbeitsmarkt noch zur Verfügung stehst.
Also, wie ich schrieb.
Da der Arbeitsunfall nichts mit der Arbeitslosigkeit zu tun hat, erfolgt weder eine Anrechnung der Verletztenrente auf das
Arbeitslosengeld I noch umgekehrt eine Anrechnung des Arbeitslosengeldes I auf die Verletztenrente.
Das Amt wird aber verlangen, das man einen Rentenantrag wegen voller Erwerbsminderung abgibt. Die Agentur für
Arbeit ist sogar zur Aufforderung verpflichtet, wenn der
Arbeitslose aufgrund der Erwerbsminderung nicht mehr als arbeiten kann. Kommt die Aufforderung, hat man einen Monat Zeit den Antrag zu stellen.
Wie eingangs geschrieben erfolgt eine Anrechnung nur, wenn man dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung steht.
PS: Ich habe mich schon einige Jahre nicht mehr damit beschäftigt, wüsste aber jetzt nicht, dass sich das geändert hat.
Die BG Rente wird nicht auf das ALG 1 angerechnet. Auf das Hartz 4 schon.
Im Merkblatt für Arbeitslose steht unter:
7. Ruhen des Anspruchs (auf ALG Leistungen)
7.1 Ruhen bei (Bezug von) Sozialleistungen
Beziehen Sie bestimmte andere Sozialleistungen (....u.a. Rente wegen voller
Erwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit...) ruht ihr Anspruch auf
Arbeitslosengeld ganz oder teilweise. Die entsprechenden gesetzlichen
Regelungen sollen eine "Doppelzahlung" verhindern...
Also ähnlich wie bei ALG II oder Altersrente in Verbindung mit BG-Rente.
Oder sind die entscheidenden Worte "voller Erwerbsminderung",
die ja bei 70% nicht gegeben ist ?
Die volle Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt ist gegeben.
Die BG Rente wird nicht mit angerechnet. Man muss sie auch in der Steuererklärung nicht angeben. Sie ist Steuerfrei. Anders verhält es sich, wenn man Grundsicherung Hartz 4 beantragen möchte. Da werden alle Einkünfte herangezogen, auch die sonst nicht anrechenbare BG Rente und auch die private BU Rente.
Bei ALG I gibt es keine Anrechnung !
Im Merkblatt für Arbeitslose steht unter:
7. Ruhen des Anspruchs (auf ALG Leistungen)
7.1 Ruhen bei (Bezug von) Sozialleistungen
Beziehen Sie bestimmte andere Sozialleistungen (....u.a. Rente wegen voller
Erwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit...) ruht ihr Anspruch auf
Arbeitslosengeld ganz oder teilweise. Die entsprechenden gesetzlichen
Regelungen sollen eine "Doppelzahlung" verhindern...
Also ähnlich wie bei ALG II oder Altersrente in Verbindung mit BG-Rente.
Oder sind die entscheidenden Worte "voller Erwerbsminderung",
die ja bei 70% nicht gegeben ist ?
Die volle Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt ist gegeben.
Im Merkblatt für Arbeitslose steht unter:
7. Ruhen des Anspruchs (auf ALG Leistungen)
7.1 Ruhen bei (Bezug von) Sozialleistungen
Beziehen Sie bestimmte andere Sozialleistungen (....u.a. Rente wegen voller Erwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit...) ruht ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld ganz oder teilweise. Die entsprechenden gesetzlichen Regelungen sollen eine "Doppelzahlung" verhindern...
Also ähnlich wie bei ALG II oder Altersrente in Verbindung mit BG-Rente.
Oder sind die entscheidenden Worte "voller Erwerbsminderung",
die ja bei 70% nicht gegeben ist ?
Die volle Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt ist gegeben.