Wird das Wohngeld gekürzt wenn ich 100€ monatlich verdiene?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn es 15% mehr ist als das im Bescheid zugrunde gelegte Einkommen, dann ja.

Apfelkuchen889 
Fragesteller
 23.08.2021, 22:55

Meine Mama kriegt 1500 Brutto.

Das heisst ich müsste 15% mehr kriegen als sie?

Oder meinst du, ich darf nicht mehr als 15% ihres Gehalts verdienen?

Apfelkuchen889 
Fragesteller
 24.08.2021, 10:00
@Ralkana

Was sonst?

Ralkana  24.08.2021, 10:01
@Apfelkuchen889

Steht doch da, also lesen und verstehen

Apfelkuchen889 
Fragesteller
 24.08.2021, 14:59
@Ralkana

Meine Mutter hat einen Vollzeitjob, ich nur einen Nebenjob. Ivh kann doch gar nicht mehr als sie verdienen?

isomatte  25.08.2021, 08:39
@Apfelkuchen889

Damit wäre nicht dein Einkommen alleine gemeint, sondern das Brutto Gesamteinkommen der zum Haushalt gehörenden Personen und dazu zählst Du ja auch.

Wenn sich also durch dein Bruttoeinkommen das gesamte zu berücksichtigende Bruttoeinkommen, was im Bescheid deiner Mutter für die Berechnung des Wohngelds herangezogen wurde um 15 % erhöht, dann müsste das der Wohngeldbehörde gleich gemeldet und nachgewiesen werden, auch wenn der Bewilligungszeitraum noch nicht abgelaufen ist und noch kein Weiterzahlungsantrag gestellt wurde.

Wenn Du als Kind unter 25 bei deinen Eltern lebst, dann hast Du auf Erwerbseinkommen einen monatlichen Freibetrag von 100 Euro der keine Auswirkung auf das Wohngeld hätte.

Sonst siehe die Antwort von @ Ralkana.

Apfelkuchen889 
Fragesteller
 23.08.2021, 22:54

Ganz sicher dass man einen Freibetrag bei Wohngeld hat? Mir wurde gesagt man hätte nur einen bei Hartz 4 etc ..

Vielen lieben Dank

isomatte  23.08.2021, 23:57
@Apfelkuchen889

Wenn Du als Kind unter 25 Erwerbseinkommen erzielt, dann bleiben davon 100 Euro Freibetrag, die nicht angerechnet werden.

Apfelkuchen889 
Fragesteller
 23.08.2021, 22:56

Was bedeutet Erwerbseinkommen?

Apfelkuchen889 
Fragesteller
 23.08.2021, 22:57

Und gelten nun die 100€ oder darf ich auch mehr verdienen, solange ich nicht mehr als 15% des Einkommens meiner Mama verdiene?

isomatte  24.08.2021, 00:09
@Apfelkuchen889

Sicher darfst Du auch mehr verdienen, nur wird dann alles über diesen 100 Euro Freibetrag entsprechend auf das Wohngeld angerechnet.

Selbst wenn Du mehr als diese 15 % verdienen würdest, wäre das erst einmal kein Problem, nur müsste das dann gleich gemeldet und nachgewiesen werden.

Unter diesen 15 % würde dann erst nach einem Weiterzahlungsantrag neu berechnet, sonst würde die Neuberechnung gleich erfolgen.

Sollte ich mich irren, dann wird @ Ralkana mich sicher berichtigen und es kommt nicht darauf an was deine Mutter an Bruttoeinkommen hat, sondern, welches Bruttoeinkommen im Bescheid deiner Mutter für die Berechnung des Wohngeldes herangezogen wurde.

Apfelkuchen889 
Fragesteller
 24.08.2021, 20:43
@isomatte

Ja ich möchte aber nicht mehr verdienen. 100 Euro reichen mir vollkommen. Selbst 80 reichen mir.

Ich wollte nur wissen, ob es einen Freibetrag gibt, weil viele meinen es gebe keinen. Und das mit den 15% versteh ich immer noch nicht

isomatte  24.08.2021, 21:42
@Apfelkuchen889

Wenn Du als Kind unter 25 bei deinen Eltern wohnst, dann darfst Du ohne Anrechnung auf das Wohngeld 100 Euro verdienen.

Beim Jobcenter kämen dann über diesen 100 Euro Brutto gleich Netto bis zu 1000 Euro Brutto noch 20 Prozent und von 1000 Euro bis 1200 Euro Brutto weitere 10 Prozent an Freibetrag dazu.

Dann hätte man bei angenommen 450 Euro Brutto einen Freibetrag von 170 Euro und max.ein anrechenbares Erwerbseinkommen von 280 Euro, die dann auf den Bedarf angerechnet würden.

In dem Bescheid deiner Mutter steht doch ein Bruttoeinkommen, welches für die Berechnung des Wohngeldes herangezogen wurden.

Würde sich dieses Einkommen um 15 % erhöhen, dann müsste das der Wohngeldbehörde gleich gemeldet und nachgewiesen werden und der Anspruch würde dann gleich neu berechnet.

Liegt das Einkommen unter diesen 15 %, dann muss es erst mit einem Weiterzahlungsantrag gemeldet und nachgewiesen werden und erst dann würde neu berechnet.

Apfelkuchen889 
Fragesteller
 24.08.2021, 22:50
@isomatte

Vielen Dank!!!! Wirklich. Danke danke danke dir für deine Hilfe.

Gibt es Unterschiede mit den Freibeträgen zwischen den Bundesländern oder ist das einheitlich?

Zum letzten Absatz deiner wirklich guten Erklärung:

Wenn es unter den 15% ist, und es also keinen Einfluss auf das Wohngeld hat, was genau berechnet man dann neu?

LG

Apfelkuchen889 
Fragesteller
 24.08.2021, 22:52
@isomatte

Ach verdsmmt, ich wollte deine Antwort als die beste auszeichnen... sorry! Habs verwechselt...

isomatte  25.08.2021, 08:29
@Apfelkuchen889

Das gilt in jedem Bundesland !

Auch wenn es unter 15 % sind, hat es einen Einfluss auf die Höhe des Wohngeldes, nur eben nicht im Bewilligungszeitraum.

Erst wenn vor Ablauf des Bewilligungszeitraums ein Weiterzahlungsantrag gestellt wird, wird dein Einkommen über diesen 100 € in die Berechnung einbezogen.

Würdest Du auf 15 % kommen, würde diese Berechnung gleich erfolgen, also auch wenn noch kein Weiterzahlungsantrag gestellt wurde, weil es dann gleich an die Wohngeldbehörde gemeldet und nachgewiesen werden müsste.

Apfelkuchen889 
Fragesteller
 25.08.2021, 21:08
@isomatte

Also darf ich doch keine 100 verdienen ohne dass es Einfluss auf Kürzungen hat?

Sorry dass ich nerve.

isomatte  25.08.2021, 21:12
@Apfelkuchen889

Was gibt es denn an meinen Aussagen nicht zu verstehen ?

Wenn Du als unter 25 jähriges Kind im Monat nicht mehr als 100 Euro Brutto gleich Netto verdienst, dann wird auch nichts aufs Wohngeld angerechnet.