Wird das BaFöG gestrichen wenn ich umziehe?

6 Antworten

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Zuständig für den Antrag ist das Studentenwerk am Studienort, in RP eine Hochschule, unabhängig davon, wo Du konkret wohnst: http://www.das-neue-bafoeg.de/de/303.php . Mit einem Umzug ändert sich daher auch nicht die Zuständigkeit.

Den Förderungsantrag solltest Du spätestens im Aug. stellen (wenn das erste Geld pünktlich kommen soll). Wenn Du danach umziehst, teile dies am besten sofort dem Amt mit.

Erutan 
Fragesteller
 01.07.2012, 11:23

Also ist es volkommen egal, wo ich wohne. Wo ich mein Antrag abgebe, hängt allein davon ab, wo meine Hochschule sich befindet??

Steeler  01.07.2012, 12:08
@Erutan

Zweimal: Ja.

Es gibt einige wenige private Hochschulen mit Filialen in anderen Bundesländern. Da kann dann schon mal das Amt am Hauptsitz zuständig sein. Aber das kann Dir normalerweise die Hochschule sagen, und das wäre auch alles unabhängig von Deinem Wohnsitz.

Ziehe um, fange mit dem Studium an und beantrage dort in der Stadt BaFöG.

Das Problem ist ja, dass ich im Moment keine finanzielle Möglichkeit habe, um umzuziehen. Sei es z.B. 400 € Job

Wird nicht gestrichen, wenn du umziehst und es ändert sich gar nichts (dieselbe Miete, dieselben mit-mieter), dann musst du nur bescheid geben, das du umgezogen bist, anosnten musst du einiges wider neu beantragen. Darum lieber gleich entscheiden ob du umziehst oder nicht.

( Ist eine elende Rennerei kann ich dir sagen)

du musst einen neuen antrag stellen. übergangsweise hilft das andere amt.

Steeler  01.07.2012, 11:16

"du musst einen neuen antrag stellen."

??? Bei einem Studium?